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b) Christine Bekin, von Rölhling, 
Oberamts Craileheim, wegen derselben 
Vergeben, neben solldarlscher Verbind- 
lichkeit yum Ersatze des gestifteten 
Schadens, und neben Bezahlung der 
eigenen Arrest-Azungs= und # der Un- 
tersuchungs Kosten, zu zehunmonat= 
licher Zuchchausstrafe zu Ludolgeburg 
und viermonatlicher Rekluston in 
en Zwongs: Arbeltshaus; und 
#6) Catharlne Wahl, von Laufen am 
Kocher, wegen nachgefolgter Theilnahme 
an mehreren Dlebstäblen der Krauter 
md Bekin, in Betracht ihrer früheren 
Bestrafungen, neben Bezahlung der 
eigenen Arrest= Azungs= und 9 der 
Untersuchungs Kostev, zu olermonat- 
licher Zuchtausstrase zu Ludwigsburg 
Verunheilt. 
Unterm 13. Febrnar wurde: 
b. Taiheriae Antifuhr, von Mönster, 
Oberams Geilderf, welche bei dem 
Oberamtegerichte Hall in Untersuchung 
stond, wegen greßen, ausgezeichneten 
und vierten Diebstahls, desgleichen we- 
gen lntellektueller Urheberschaft on der 
hällchung eines Reise Posses, so wie 
tegen Vaglrens, neben Ersatz des Scha- 
kenzund Bejahlung lhrer Arrest-Azungs- 
und#der Untersuchunge Kesten, zu fünf. 
zehenmonatlichert Juchthausstrafe zu 
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budwlgsbarg mit Willkomm unb Ab- 
schled, und nach Erstehung dieser Serafe 
zu wenigstenk sechsmonatlicher Re- 
kluston in das Zwangs- Arbeite haus zu 
Ellwangen verurthellt; ferner 
wurde an demselben Tage: 
. die bei dem Oberamtsgerichte Welzbelm 
in Untersuchung gekommene Ehefrau des 
Friedrich Stohrer, Cbristine, zu Ge, 
hausen bel Bruk, wegen Theilnahme 
on der im Jahr 1819 von ihrem Eh# 
mann verübten Brendstiftung und frühe- 
rem Abbrennen seines elgenen. Hauses, 
beides in bettuͤgerischer Abslenn, so wie 
wegen mehrerer hluzugetretener erschwe- 
render Verfehlungen, veben Verartkhes= 
lung in ipre Arrest: Azungs= und 1 
der Untersuchungs-Kosten, mit zwei- 
jährlser Zuchthausstrafe in Ludwigs- 
burg belegt. 
Am 15. Februar wurden- 
Aauf den Grund der vor mimnDndE[n 
gerichte Ellwangen geführten Un 
chung: 
a) Johann Michael Sturm, von Han- 
gendenbuch, wegen vierten, jedech ein- 
fachen und klelnen Diebstahls, zu 
neunmoenatlicher ZJuchehausstrafe in 
Gotteszell mit derbem Willkomm 
und Abschleb, und nachberiger Ein- 
Perrung in ves Inongs-Arbeitshaus 
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tersu-