b) Bekauntmachung, die bevorsteheude Semestral-Pruͤfung bei dem Königlichen Ober-Tribunal betreffend. Alle Rechts-Candldaten, welche sich um Zulossung zu der nach Ark. 1 der Dienst- Prüfungs-Instruktien für das Könlglich= Ober-Trlbunal vem 20. November 1830 (Staa's= und Reglerungs-Blau S. 6:5) im Monat Junius des leufenden Jahrse bei dem Königl. Ober-Tiibunal Statt fin- denden Semestral-Prüfung melden wellen, verden, in Gemäßbeit der Vorschrift des so eben erwähmen Artlkels, hiermit aufge- ferdert, ihre diesfslligen Gesuche, welche benau nach den Vorschriften der Bekannt= wachung vom 3. Oktober 1818 (Staats= und Regierungs-Blatt S. 59)7) elngerichtet seon müssen, bis zum 15. Mal d. J. bel der unterzelchneten Stelle um so gewisser einzurcichen, als im Falle der Nicht-Ein- beltung dieses Termins der Nachlbeil des Ausschlusses von der nächsten Semestral- Prüfung für die Säumigen unfehlbar eln- treten würde. Stutigart den 35. April 1821. Maucler, B.) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Aussorderung zu Vollzichung der gegen die Theilnabme an auswärtigen Lokterien bestebenden Ver-- ordnungen betrefsend. Aus Veranlassung der selt elniger Zeie in den bfentlichen Blättern erschelnendem Ankümigungen und Aufforderungen zum kotterie Spielen findet man sich bewogen, dle gegen dle Tbeilnahme an ausn i#r#gen benterlen bestehenden gesetzlichen Bestimmun= gen und namentlich die deshalb unter dem 9. Junl 130) (Staats= und Reglerungs- Blatt Nro. 42) erneuerte Vererdnung biemit wiederholt einzuschärfen, und den Polizel = Behbrden aufzugeben, für den ge- nauen Vollzug der gedachten Verordnung noch ihrem ganzen Inhalte bei Vermeidung eigener Verantwortlichkelt besorgt zu seun. Stmegart den 35. April 7871. v. Otto.