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2. Des Khnigl. katbolischen Kirchenrakbe. 
Die Industrie-Schulen, und die Schrift des Sekretärs Schmidlin darüber betreffend. 
In dem F. :4 der allgemeinen Schul- 
Ordnung vom 10. Sept. 1308 wurde an- 
geerdnet, daß überell mit den Elementar- 
Schulen eine Arbeitsschule verbunden wer- 
den foll, um die Kinder früher an eine 
nätzliche Thärigkelt zu gewbönen, und sie 
mit allerlel Hülfsmitteln der Industric be- 
konnt zu machen. 
In der Druckschrift: 
„ Ueber bffeutliche Kinder-In- 
„dustrie-Anstalten äüberhaupt, 
„ und lnSsbesondere in Württem- 
„berg, von Johann Gottlieb 
„ Schmldlin, Sekretär der Cen- 
„ tral-Leitung des Württember- 
„ gischen Wohlthéátigkeits-Ver- 
„ eins (Stuttgart 1881. Preis 43 kr. 
„ bel dem Verfasser)“ 
tnd die Erfahrungen, welche In den ver- 
Schledemen Arbeitsschulen hlerüber bisher ge- 
maldt wurden, gesammelt und mli neuen, 
fshr zweckmäßigen Vorschlägen verbunden. 
Den gemeinschaftlichen Oberämtern und 
Schul. Inspektoraten wird deshalb die Aur 
schaffung dieser Schrift für dle Lokal-Schul? 
Bibliotheken aus den Gemeinde= und Siiß 
tungs-Kassen nachdräcklich empfohlen. 
Zugleich wird der Auftrag erneuert, in 
ihren Amtsbezirken den Industrie· Schulen 
und Kinder- Beschaͤftigungs-Anstalten ferner 
alle Aufmerksamkelt zu widmen. Die Schul- 
Inspektoren haben in ihrem Visltailons= 
Bericht jährlich von elnem jeden Orte ihres 
Bezirks bestimmt anzugeben, ob eine In- 
vustrie= Schule vorhanden sey; womit die 
Kinder in derselben beschäftigt werden; ob 
alle Schüler, oder nur dle Kinder der Ar- 
men daran Theil nehmen; ob der Unterricht 
im Winter und Semmer gegeben werde; 
wie vlele Stunden täglich oder wochentlich; 
wer ihn ertheile, und welche Belehnung 
dafär ausgesetzt sen; ob keine arbeilsfäbise 
Kinder unbeschäftigt gelassen werden; welche 
Geistliche und Orts-Vorsteher sich um die 
Einführung ordemtlicher Industrie Schulen, 
oder wenigstens um Beschäfiigung der ar- 
men Schüler Verdienste erwarben, oder 
der ihnen zu Gebot stehenden Mittel unge- 
achtet, saumselig bewlesen haben. 
Stuttgart den 13. April 1821. 
Auf besondern Befehl. 
Camerer.