209 Nro. 27. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Montag den 1:4. Mai. 1621. I. Unmittelbare Könisliche Dektete. Keine- . Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departements. Die in dem. Monat März 1821 von den Gerichtshöfen des Khnigteichs ausgrsprochenen Erkenntnisse. betreffend. Im dem verffessenen Menat März flnd von sämtlichen Gerichtshlfen des Ki- Moreichs. nachstehende Erkenntulsse ausgesprechen werden, wobei im Aligemelnen bewerkt #lrd, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts = Stellen in das Stoats= und Regierunge = Blatt aufgenommen werden, wedurch eine längere, als dreimonatliche. örelheb.= Strafe erkanm wirde. Asl Obertribunal. 1. Criminal = Senat. Den 3. März wurde: das Erkenntult des Gerschtohofs zu Tä- u. Ja der Rek' rsache des Rehlerförsters bingen vom 3. Juni 1830 (Staots- C##l Frledrich Koch, von Waldenbuch, und Reglerungs-Blatt Nre. 40. S.375)