dahin abgeändert, daß der Angeschuldigte zwar wegen des Bezüchtes der Erpressung und einer eigentlichen Bestechung von der Instanz zu entbinden, dagegen wegen erwiesener vlelfachen, mit erschwerenden Umständen verknüpften Geschenk-An- sahmen von Amtsuntergebenen, wegen Bezugs unerlaubter Accidenzien, ille- galer Behandlung der Holz-Abgabe-Re- olster, grober Elgenmächtigkeit und Rach- läßigkeit im Dienste, unter Aufhebung der ihm deshalb früher oberforstamtlich angesetzten Geldstrafen, neben dem Ersatze des Schadens, der Geschenke und wilder- vechtlich bezogenen Accidenzlen, wle auch sämtlicher Untersuchungs = Kesten, von seiner Stelle als Reolerfbester zu ent- lassen sey; sodann 2. in der Rekurssache der Marie Regine Frlederike Reichmann, von Gbpoingen, das gegen sie wegen wlederbolter Unzucht ln der Resldenz und conrurrirenden tepi- schen Incestes von dem Crlminal-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem 35. Jan. d. J. gefällte (in dem Staats- und Regierungs-Blott Nro. 15. S. 89 vorkommende) Erkenntniß abgeändert, und Rekurrentin zu einer olermonatli- chen Zuchtbausstrafe in Ludwigsburg, neben dem Ersatze der Kosten beider In- Kanjen, verurthellt. Den ro. März wurde: 3. in der Rekurssache des Georg Mariin Blank, von Sontheim, Oberamts Heil- bronn, das gegen ihn wegen des an sel- nem Dienstherrn veräbten Betruges von dem Crimlnal-Senate des Gerlchtotofs zu Eßlingen unter dem 1. Febr. ö. J. gefällte Erkennunsß (Staats und Re- Hlerungs, Blat: Nro. ::. S. 177) bin- sichtlich der Strafe abgendert, und Re- kurrent zu zweimonatllcher Festungsarbelt verunbeilt, der Punkt des Schadens: und Kosten= Ersatzes aber, neben Verfällung in die Kosten zweirer Instanz, bestärigt. Den 20o. März wurde: 4. in der Rekurssache des Aloys Walz, von Lalbach, Oberamts Künzelsan, das don dem Criminol= Senate des Gerschtshef# zu Ellwangen gegen ihn unter dem 33. Jan. d J. gefällte (in dem Sraats= und Regle= rungs-Blatt Nr. 11. S, 203 enthaltene) Erkeantniß abgeaͤndert, und Rekurrent ruͤcksichtlich des ihm angeschuldigten großen und quallfielrten Diebstahls, wegen Man- gels an zureichendem Beweise, von der In- stanz enebunden, übrigens in selne Wer- baftseund elnen ven dem Gerlchtebose noch zu bestimmenden Dbeil der Umtersuchungs- Kosten verurthellt; sodann 5. in der Rekurssache des Jehann Michael Vbleer, von Bonfelo, Oberomts Hell-