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An demselhben Tage wurde: 
der vormalige Bürgermelster Christiam 
Krügele, von Mundelshelm, Oberamts. 
Marbach, wegen zum Theil verschulde- 
ten Kassenrests und unordentlicher Amts- 
fährung, zu Brkleldung eines verrech- 
nenden Amtes fäür un fählg erklärt, 
mit einer Geldstrafe von dreißig. 
Relchstbalern belegt, und ihm : der 
Untersuchungs-Kosten zugeschieden, auch. 
der Ersatz des Restes auferlegt. 
Am 3. März wurde: 
3. Jobann Georg Betsch, Schufter ##u:- 
Cannstadt, wegen thärlicher Widersetzlich= 
keit gegen obrigkeltliche Diener, neben- 
Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und- 
Umersuchungs-Kosten, zu fünfmonat- 
lcher. Zuchtbansstrafe verurtheilt. 
Am 6. März., wurden verur- 
tbellt:: 
5, wegen in verabrederer Verbindung ver- 
übter lebensgefäbrlicher Mitzandlung des- 
Michgel Klenzle, vom Klein-Hegnacher- 
Hof, Oberamts Walblingen, unter Vor- 
behalt eines Strafzusotzes auf den Foall, 
Jaß Klenzle an den erlittenen Verletzun= 
gen terben, oder dadurch eln bleibenden 
Nachtbell für selne Gesundbeit entstehen 
sollte, folgende Personen von Hegnach, 
Overaints Waiblingen, nämlich 
2). Johannes Heckel, neben Bezah= 
lung von 7 der Untersuchungs= und 
der Heilungs Kosten des Klenzle, zu 
sechemonatllcher Festungs, Arbeits- 
strofe und fünf und zwanzig Stock- 
strelchen vor der Ablieferung an den 
Strafort;, 
5) die belden Solbaten Danlel Dob- 
ler und Matthäaͤus Dobler, neben 
Bezahlung von der Untersuchungs- 
und Heilungs-Kosten, jeder zu fuͤnß 
monatlicher Festungsstrafe; 
c) Mattbäus. Herrmann., Frlerrich 
Dobler, Christlan Ludwlg und 
Georg Dobler, neben Bezahlung- 
von der Untersuchungs= und Hel- 
lunge-Kosten, jeder zu viermone! 
Ucher Festungsstrafe. 
Dabel wurde jedem dieser Verur- 
chellten die Bezahlung selner Arrest= 
und Azungs-Kosten auferleg., und 
im Ansehung der Hellungs-Kosten 
solidarische Verbindlichkeit gegen slo# 
ausgesprochen. 
An demselben Tage wurbde: 
5## der suspendirte Amtmann und Amtt- 
schreiber Schliz, von Murrpordt, Ober- 
ams Backnang, wegen gesetzuldriger 
üöbertriebener Anrechnungem, betrügerl- 
scher zum Thell mit Fälschungen ver- 
bondenen Vorenthaltung durchftrichener 
Videntur- und Thellungs- Gebuͤhren,