416. An demselhben Tage wurde: der vormalige Bürgermelster Christiam Krügele, von Mundelshelm, Oberamts. Marbach, wegen zum Theil verschulde- ten Kassenrests und unordentlicher Amts- fährung, zu Brkleldung eines verrech- nenden Amtes fäür un fählg erklärt, mit einer Geldstrafe von dreißig. Relchstbalern belegt, und ihm : der Untersuchungs-Kosten zugeschieden, auch. der Ersatz des Restes auferlegt. Am 3. März wurde: 3. Jobann Georg Betsch, Schufter ##u:- Cannstadt, wegen thärlicher Widersetzlich= keit gegen obrigkeltliche Diener, neben- Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und- Umersuchungs-Kosten, zu fünfmonat- lcher. Zuchtbansstrafe verurtheilt. Am 6. März., wurden verur- tbellt:: 5, wegen in verabrederer Verbindung ver- übter lebensgefäbrlicher Mitzandlung des- Michgel Klenzle, vom Klein-Hegnacher- Hof, Oberamts Walblingen, unter Vor- behalt eines Strafzusotzes auf den Foall, Jaß Klenzle an den erlittenen Verletzun= gen terben, oder dadurch eln bleibenden Nachtbell für selne Gesundbeit entstehen sollte, folgende Personen von Hegnach, Overaints Waiblingen, nämlich 2). Johannes Heckel, neben Bezah= lung von 7 der Untersuchungs= und der Heilungs Kosten des Klenzle, zu sechemonatllcher Festungs, Arbeits- strofe und fünf und zwanzig Stock- strelchen vor der Ablieferung an den Strafort;, 5) die belden Solbaten Danlel Dob- ler und Matthäaͤus Dobler, neben Bezahlung von der Untersuchungs- und Heilungs-Kosten, jeder zu fuͤnß monatlicher Festungsstrafe; c) Mattbäus. Herrmann., Frlerrich Dobler, Christlan Ludwlg und Georg Dobler, neben Bezahlung- von der Untersuchungs= und Hel- lunge-Kosten, jeder zu viermone! Ucher Festungsstrafe. Dabel wurde jedem dieser Verur- chellten die Bezahlung selner Arrest= und Azungs-Kosten auferleg., und im Ansehung der Hellungs-Kosten solidarische Verbindlichkeit gegen slo# ausgesprochen. An demselben Tage wurbde: 5## der suspendirte Amtmann und Amtt- schreiber Schliz, von Murrpordt, Ober- ams Backnang, wegen gesetzuldriger üöbertriebener Anrechnungem, betrügerl- scher zum Thell mit Fälschungen ver- bondenen Vorenthaltung durchftrichener Videntur- und Thellungs- Gebuͤhren,