227 unerlaubter Geschenk- Annahmen, beträ- gerlscher Erschleichung einer übermäßigen Belohnung für selne Bemühungen bei Auothellung von Sustentattone-Früchten und ordnungswideiger. Erhebung dleser enschlichenen Summe, fodann wegen el- genmaͤchligern Besorging· des #m. nicht zugekommenen Frächte= Ausebeilungs. Ge- schfto und ordaungswioriger Behand= lung desselben, endlich wegen unordent- lcher Rechnunge-Föhrung und Nach- Läßigkeit im Amte durch Mangel an ge- zehlriger Aussicht äber seine Gehülfen, neben der Verbindlichkelt ### Bergütung des bel Austhellung der Sastentatlons= Früchte erhobenen Fruchtrestes samt Zn- ken, so wie zum Ersatze des dur seine rechtswidrigen Handlungen überhaupt emstandenen Schadens, auch zu Erstat- mng sämtlicher Untersuchung= Keflen, von seinen Aemtern kassirr, und zu Beklezdung eines Iöffenlichen Amtes fär unfaͤhig erklärt. Am 10. März wurde: (. die Ehegatmn des Regierungsrathe Bol- geol, Wishelmine Amalie Resine, zu Eß- lingen, wegen Ehebruchs, Berheimlichung der Schwangerschaft, belmlicher und hülf- loser Geburt, auch lebensgefährlicher Behandlung ihres neugeborenen Kindes, neben der Werbludlichkeit zu Bezohlung PEämilicher Untersuchangs= Arrest= und Azungs-Kosten zu wei#berttzer Jucht- hausstrafe verurthellt. Am 13. März! wurde: 7. der zu Stuttgart in Untersschung ge- kommene Josepb Biedermann, von Dürchhausen, Oberamts Tutilingen, we- gen mehrerer kleiner, aber als Haus- diebstaͤble ausgezelchneter Entwendungen, neben dem Ersade ded Schadens, auch der Acrest= und Untersuchungs-Kesten mit olermonatlicher Festungs-Arbeits- strafe belegt; Wllhelm Wagner, süspendirter Schult- beiß in Zaberfeld, Oberamte Bracken- beim, wegen grober Fahprläßigkeit bei Fährung der ihm anwertralsen Geschäfte und Plegen, und dadurch berbeigefähr- ten Kassen-Restes, auch wegen unordent. lichen und umvördigen Betragens, neben der Verdludlichkeit zuln Erfatze des bei seinen verschledenen Gäterpfeegen gesetztem Restes samt Zinsen, so wie ju Bezahlung Fmeticher Untersuchungs-Kosten von der Stelle eines Schultheitzen entlassen, und zu viersbger Gefngmsßstrafe verurthellt . Ceroline Wenbreter, von Hellbronn, wegen im vechtlichen Sinne dritten Dieb- stahle, mit sechsmonstlscher Zacht- hausstrafe und nachperiger Einschlietng 2