nern derübten Diebstähle, von welchen der elne durch Einbrechen und Einstel- gen quallsicirt und dessen Gegenstand die Summe eines großen Diebstahis weit überstelzt, der andere aber ausge- zeichnet ist, dann wegen Concubinats, wlederholter Paßfälschung und wleder- bolten Vaglrens, neben solldarischer Mitoerbludlichkelt zum Ersetze des ver- nursachten Schadens und neben Erstat- tung seiner Arrest= und eines Drit- theils sämtlicher Untersuchungs Kesten zu zwanziemonatlicher Zuchthaus- strafe mit derbem Willkomm und iu nochherlger wenigstens sechsmonat- licher Eiaschließung in ein Zwangs- Arbeltshaus verurthellt, mach deren Er- stehung er unter besondere polizeiliche Aussicht gestellt werden soll; b) Andreas Maver, belmathlos, wegen dreier in Genossenschaft mit Gaunern gerübten Dlebstähle, von welchen zoel quallfielrt sind, und einer die Summe eines großen Diebstabls welt übersteigt, der dritte aber ausgezelchnet ist, dann. wegen wiederholten Vagirens und Bet- telns, auch wegen vor Geriche vorge- brachter Lügen, mit Räcksichmahme auf die wegen nachgefolgter Thellaahme an Dilebstählen früher erstandene pein- liche Stcafe, neben solldarischer Mit- verbindlichkeik zum Ersatze des gestlfte- ten Schadens, selner Arrest= und eines Drittheils der Uotersuchungs Kosten mit ein und zwanzlemonatlicher Zuchthausstrafe und derbem Wlllkomm belegt; (c) Eoa Marla Beonner, von Egll- gen, Oberamts Münfingen, weten nach- gefolgter Thellmahme an zwelem Dieb- stäblen, Concubinats und wiederholten Vagirens, auch wegen Führung elnes kalschen Namens und frechen Lügens vor Gertch#, neben Rachßolung der ihr früher zuerkannten, aber noch ulcht er- standenen dreimonatlichen Zacht- bausstrafe und nachhetigen wenigstens sechomonatlichen Elöschllefung in ein Zwangs, Arbeitshaus; unter der Verbindlichkelt zum Ersotze den Scha- dens, so wle ihrer Arrest= und eines Sechsthells der Untersuchungs-Kesten fzzu weiteter (tebentnonatticher Söcht- bausstrafe verurtheilt, noch deren Er- stehung sie unter polizeiliche Aufsicht zu stellen; d) Barbara Boni, von Wurmlingen, Oberchnts Tuulingen, wegen nachgefolg- ter Thellnahme an zweien Diebstählen, doann wegen Concubinats, wlederpolter Scortation, auch wlederholten Bettelns und Vaglrens, neben der Verblodlichkeit