gerichte Blaubeuren vorgenommenen Un- tersuchung der Chirurg Schweizer, ven Herrlingen, wegen grober Verlaͤum- dung des Wirths Hblz, von Herrlin- gen, dann wegen Mißhandlung seiner Familie und Asotie, neben Verfällung in sämtliche Untersuchungs = Kosten zu drelmonatlicher Festungs= Arbests- strafe mit einer seinem schwächlichen Kbrper angemessenen Beschäftlgung und nachherlger Einsperung in dem Zwangs= Arbeltshause zu Ulm bis zu erprohter Besserung, wenlgstens aber auf die Dauer von drei Monaken; 5. auf die bel dem Oberamtsgerichte Wald- see geführte Untersuchung: a) Ellsabetha Keßler, von OÖsterhofen, wegen Aussetzung ihres neugeborenem unehelschen Kindes und wegen Fleisches- Vergehens zu sechemonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen b) Xaver Zaͤngerle, von Ellwangen, Oberamis Leutkirch, Vater des ausge- setzten Kindes, wegen gleichen Vergehens, zu sechsmonatlicher, seiner kbrper- tichen Beschaffenhelt angemessenen Fe- stungs- Arbeltsstrafe; zugleich wurde gegen belde Inquislten wegen der Kosten dos Ingemessene ver- fuͤgt. An demselben Tatge wurde: 4. gegen Joseph Abt, von Muͤhlhausen, welcher bei dem Oberamtsgerichie Ehin- gen in Untersuchung war, wegen wie- derholten Diebstahls, neben Zuscheidung sämnlicher Untersuchungs -Kosten, elne vriermonatliche Zuchthausstrafe In Markgriningen mit elner seiner körper- ichen Beschaffenhelt angemessenen Be- schäftigung erkonnt, und 5. auf die von dem Oberamtsgerichte Bi- berach gefährte Umersuchung gegen An- ton Rapp, von Mettenberg, wegen mit chätlicher Mißhandlung verbundener Wi, bersetzlichkelt gegen den ihn arretlrenden Gensd'armes, sodann wegen wlederholten ungüchilgen Lebens und Vagirens, neben Verfällung in sämtliche Kosten, oler- monatliche Festungs= Arbeitsstrafe und nachherige Elnsperrung in dem Zwangs= Arbeltshause zu Ulm ble zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Monaten ausgesprochen. Am 13. März wurden verur:- tbellt: 6. der bel dem Oberamtsgerichte Saulgas in Untersuchung gekommene Martia Seofrled, von Blochingen, wegen meh- rerer Betrügerelen und Conkublnats: