1453 neben Verfaͤllung in den Kosten= und Schadens= Ersatz zu olermonatlscher Juchthausstrafe in Markgebningen; 7. ouf die von dem Oberamtsgerichte Bi- berach gefährte Untersuchung: ) Johannes Merkle, von Wolfsbähl, Kbnigl. Baler. Landgerschts Rürdlin= zen, wegen eines nach vorbergegangener Verabredung mit elnem Mligefangenen complott= und planmäßig veräbten ge- waltsamen Angriffs auf zwel Gehülfen des Gefangenwärters und dadurch ver- suchter Befreiung aus dem Gefängnsß, auch wegen weitern im Gefängniß be- bangenen Unfugs zu viermonaltll- cher Festungs-Arbeltsstrafe und kbrper- licher Züchtigung mit 50 Stockstreichen; b) Joseph Zech, von Oberrieden, Kan- tons St. Gallen, wegen glelchen An- hriffs auf zwei Gehülfen des Gefangen- wärlers und dadurch versuchter Be- frelung aus dem Gesängniß, zu vier- monatiicher Festungs= Arbeitsstrafe und kbrperlicher Zächtigang von z0 Seeckstreichen; mgleich wurde gegen belde Inqulslien wegen des Kosten= und Schadens= Er- sotes das Angemessene verfägt und das Erkenntniß wegen der denselben angeschul- bigten welrern Verbrechen vorbehalten. An demselben Tage wurde: 6 gegen die bel dem Oberemtsgertchte Leutkirch in Umersuchung gekommene Franziska Kleiner, von Leder, Khnigl. Balerischen Landgerschte Buchloe, wegen wiederholten verbotswidrigen Elntritte in die Könlgl. Staaten, wiederholter Lond= streicherei und wegen Angabe eines fal- schen Namens, in Betracht der wegen tzleicher Vergehen berelts erstandener Strafen, neben dem Ersatze sämtlicher Kosten sechswöchlar Zuchthausstrafe zu Markgröningen, nebst Willkomm und Abschled und nachberige Answeisung aus dem Königrelch, unter Androhung ge- schärfter Strafe auf den Wiederbetrer tungsfall erkannt; 9. gegen den bel dem Oberamtogerichte Münsingen in Untersuchung gekommenen Joh. Al#, von Drakensteln, Oberamts Geißlingen, wrgen wiederheiten- Betrugs und fertgesetzten klederlichen Lebenswan= dels, neben der Verbiadlschreit zum Ko- sten= und Schadens= Ersatz eine sechs- monatlkiche Zuchchausstrafe in Gottes- lsell, mit Willkomm und nachherige Ein- sperrung in dem Zwangs: Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Beserung, we. nigstens auf die Dauer von sechs. Mo- waten ausgesprochen;