Schul, Jnspekroren aufgeträgen, dafür zu sorgen, daß die von dem Taubstummen- behrer Alle in Gmünd berausgegebene „ Anleitung taubstumme Kinder im Schreiben, Lesen, Rechnen und Reden zu unterrichten tc. 2c in den Stodt= und rand-Schulen angeschafft werde. 253 Die Schul-Inspektoren haben södann in eigenen Conferenzen sich mit den Schul- lehrern über dle zweckmäßigste Benützung dieser Schrift zu besprechen, und dadurch Versache des Taubstummen= Unterrlchts unter ihnen zu veranlassen. Stuttgart den :6. Aprll 16:1. Camerer, 5. Des Khnigl. evangellschen Couslstorlum. Schut-Conferenz-Dikckkoren betreffend. Die durch Befbrdcrung des vormaligen Stadtpfarrers Hlezel, von Gäglingen, erledigte Dlrektlon der Schullehrer= Confe- rrnsen des Güglinger Distrikto ist dem Oforter M. Kraus zu Jaberfeld übertra- gen, dle Stadt Gäglingen aber als Con- ferenzort belbehalten worden. Stuttgart den 4. Mal 1821. Wachter. 3. Des Khnlgl. Medleinal-Colleglums. Von dem Koͤnigl. Medicinal-Collegio wurde dem Med. Dr. Unfried in Mark- arbningen, Oberamts Ludwigsburg, nach erstandener Pruͤfung in der Medieln, dle Erlaubnitz zu Ausübung dleser Wissenschafe eribellt. Stuttgart den 15. Mal 1881. Massenbach. III. Staats-Schulden-Zahlungs-Casse. Die Vergleichung der im Etats-Jahr 161 bezahlten Jinse betreffend. De des Etats-Jahr .8377 nun bald zu Cameral-Aemter, Oberamts-Pflegen und Ende gehet, so werden diejenigen Könlgl. Alcise Verwaltungen, welche sich wegen be-