und Regierungs--Blatt von 1820. Nra. 16. S. 164 enthaltene) Erkenntniß ab- geaͤndert, Rekurtent in Hinsicht eines Betrugs durch falsche Verrechnung von 35 Louisd#or von der Instanz entbun- den, hingegen theils eines Bestechungs- Versuchs, tbeils der falschen und thell- weise betrüglichen Verrechnung eines Gold-Aufwechsels von *5 fl., deren er für überwlesen angenoinchen worden, so wie einer weltern'’ Unredlichkeit#gegen selnen Gesellschafter während der Unter- bondlungen über den Gesellschafts-Wer- trag für schuldig erkannt, und deswegen sowohl. als. wegen Hrundlosen. Injuelbsen. Vorbringens gegen verschledene Iffentli- che Beamte, unter Beräcksichtigung ei- nerseits der von ihm schon früher wegen Becrugs erstondenen Strofe, anderer- seits des während der neuen Unterfu- schung schon erlictenen Ae#este noch zu sechsmoönatlich#l Festungsstvefe, Unfi- 164 1 hlekeits Etrlärung zu Beklelbang: eines. bfenellchen Amis, und Ersätz der sämt- lichen Kosten beider Instanzen verur- tbeilt. Den zu. April wurde: 2. in der Rekurssache des Maurers Jakob Eppinber, von Oetlingen, Oberamts Kirchheim , das gegen ihn wegen chaͤtli- chei Mhandlung selnes Vaters- von dem Criminal= Senate des Gerichtshefs in Ulm unter dem 39. Jan. d. J. #e#-# fällte (im Staats = und Reglerungs- Blatte Nro. 11. S. 113 vorkommende) Erkenn#niß abgeändert, und Rekuxrent, neben Verfällung in die Kosten zweller Instanz, zu einer zehenmonatlichen Festungsstrafe verurtheilt 5. un der Rekurssache des Johannes Rau, von Ulm, das gegen ihn wegen wieder- holter Beträgerelen, gefährlicher Dre- hungen, Angabe elnes falschen Nament, frecher Lügen vor öffentlichen Behbrden und Vagirens von dem Criminal= Se- „Jate des Gerichtshofs in Ulm unter dem 9. Sept. 130 gefällte (in das Staats= und Reglerungs-Blatt Rro. é5.. S. 5)y3 elngeräckte) Erkenntniß le- diglich bestätlgt, und Rekurrent in die Kosten zweitet Instonz verurthellt; hin- gegen 4. in der weiteren Rerurssache des vorge- nannten Nau, von Ulm, das gegen ihn unter dem 23: Jan. d. J. gefaͤllte Er- kenntniß (Staats · und Reglerungs· Blatt Qro. 11. S. 08) dahln abgeändert, daß der Angeschuldlate wegen geweltso- mer Wldersezlichkeit gegen die Obrig= ket, Geneslästerung, Drohungen, Inju- rien und hüchst frechen Benehmens wöb- rend der Untersüchöng, als derselben