110. Wonoeticher Juchthansslrafez-und-nach- brriger Einschließung in eln Zwango-Ar- beirehaus bie-zu erprebter Besserung, menigstens aber auf die. Dauer von. fünf- Monaten;z. Am· z. April wurde: 10 gegen den suspendirten Büegermelster Gottfried Binder, von Gruppenbach, Oberamts Belslghelm, wegen unerlaubter Selbsthälfe durch. Angrif von Kassen-= Geldern und wegen zu. Deckung dieses Aogriffs verübter F#lschung bffentlicher Uekunden, auch wegen Bestechung und Verumreung, die Cassatlon von seiner Stelle und Unofêhigkelt zu Beklei- dung elnes bffenilichen Amtes, ferner Confiskatlon des zur Bestechung erhaltenen. Geschenkes und eine sechsmonatliche, selner schwachen kdeperlichen Beschaffen- heit angemessene Festungsstrafe erkannt, auch demselben den Ersotz des Restes samt Zinsen, se wie die Bezahlung von 4, der Untersuchungs-Kosten auferlegt. An demselben Tage wurde: 1. der zu Walblingen in Untersuchung gekömmene Daold Mayer, von. Her- brechtingen, Oberamis Heldenheim, we- gen mit ihätlicher Mißhavdlung verbun- dener Widersetzlichkeit gegen elnen Forst- Offteienten mit viermonatlicher Fe- stungsstrafe, nebem Bezahlung seiner Ar-- reste Azungs- und Un#tersuchungs auch der Heilungs-Kosten des. Verwundete#n“ belegt. Am= i-. Aprll-wurde: 123. dem zu Neckarsulm in Untersuchung: tgekemmenen Jokeb Frlerrich Baler, ven Klingenberg, Oberamts Brackenheim, wegen zweler Diebstähle, woven der elne: troß und qualifirirt ist, neben dem Scha- dens- Ersotz und Bezahlung der Unter- suchungs-Kosten eine sechsmonatliche: Festungsstrafe zuerkennt: Am 18. April wurdet 13. Jakob Maisch, vormallger Wald- Melster von Gerlingenz Oberamts been#- berg, wegen theils durch vorsätzlichen Kassen Eingriff und Verwendung bffeat- licher= Gelder zu seinem Prloat-Gebrauch, theils durch grobe Fabrlässigkeit gesetzter Kassen-Reste, von seiner Stelle als Ge- meinde-Rath entseszt) zu Bekleidung elnes bfseutlichen Amtes für unfählg erklärt und za zweljäbriger Zucht- bausstrafe mit einer seiner kbrperlichen Beschaffenheit angemessenen. Beschäfti- gung, auch zu Bezahlung seiner Ar- rest= Azungs= und Untersuchungs-K jien, so wie zum Ersatz der Kassen-Reste sam Zinsen verurthellt. Am :. April wurde: 14 gegen Johanne Rostne Vogelsang,