L von Breitach, Oberamis Meckarsulm, wegen thaͤilicher Mißhandlung ihres Ehe- mannes und verschuldeter Toͤdtung des selben, in Rücksicht auf besondere, den Reat der Dotung mildernde Umstände, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz ih- rer Arrest- und Untersuchungs-Kosten eine achtmonatliche Zuchthausstrafe erkannt. Am 26. April wurden verur- theilt: 15.Charlotte Bauer, von Klein-Bottwar, Oberomts Marbach, wegen gewerbsmäßig. verübter Marktdiebstähle neben dem Er- saotze des Schadens und der Unterfu- chungs-Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafez. 16, der zu Ludwlgsburg in Untersuchung- gekommene Johann. Georg Schimpf, von Schsnasch,, Oberamts Blbblingenf= wegen vlierten Dlebstahle zu zehenmo natlicher Zuchthausstrase und nachbe- Driger Einschliefung in ein Zwangs-Ar- beltehaus bls zu erprobter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von fünf Monaten, neben dem Ersatze seliner Ar- rest- und Untersuchungs-Kosten.. Am 28. April wurde: 17. Christian Goͤz, von Schepbach, Ober- amts Weinsberg, wegen eines bel einer Pflegschaft gesetzten dolosen Kassenrestes und wegen Fälschung zu Bedeckung die- ses Restes, auch verschuldeten Vermk#- tzens= Zerfalls neben der Verbindlichkelt) zu Bezahlung der Untersuchunge-Kosten. mie achtmonatlicher Festungsstrafe. belegt. · Erkenntnisse in Rebisions-Fällem: 18. In der Untersuchungs= Soache gegen Catharine Hammer, von Allmerspach, Oberamts Backnang; hat der Crimlnal= Senat des Königlichen Ober-Tribunals umerm 10. März d. J. das Erkennin#ß Lefell:: doß die Inqulsstin wegen ver- sachter. Abtreibung lbrer Leibesfrucht und vollbrachten Kindsmords mit dem Schwert vom Leben zum Tode za bringen und der Ersatz ihrer Arrest- Verpflegungs= Vertheldigungs- *-! der Untersuchungs= so wie die Erstartung der Hinrichtungs-Kosten aus dem Ver- moͤgen der Inquifitin zu lelsten sey. Seine Königllche Mojestät ha- ben jedoch vermöge Dekrets vom 30. Maͤrz der Deliquentin die erkannte To- des-Strafe im Wege der Gnade erlaf- len, und dieselbe auf zwanzigjährige: Sachthausstrefe gemildert. 2