278. wecherischen Contubinats, Vatitens und Bettelns, neben der-Verbindlichkelt zum Ersate ihrer Arrest-Kosten, unter Aus- setzung des. Erkennpnisses über die Unter- suchungs-Kosten zu oler und elnhalb- monatlicher Zuchthausstrafe, nach de- ten Erstehung sie unter polizelliche Auf- sicht zu stellen; ## Gottleb Hartlieb, von Bal#holz, Oberamts Närtingen, wegen dritten Dleb- stahls und Obst-Entwendung, so wie we- gen Jagd. Excesses und unerlaubten Be- sides eines Schleßgewehrs, neben der Confe#cation des letztern, zu einer ein- jährigen uchthausstrafe und zu nach- hrriger wenigstevs se chsmonatlichee Einspevrung in ein Zwangs--Arbeltshaus, auch zum Ersatze selmer Haft= und sämt- licher Uotersochungs Kosten- Am. 86. April ist: Mlchael! Finkbelner, von Bslers- bronn, Oberamts Freudenstadt, und Ja- kobina Mast von da: wegen incestuosen Ehebr uchs jedes, neben; der Verbind- lichreit zu Erstartung der hälfülgen Un- tersuchungs-Kosten, mit siebenmonat- licher Zuchthausstrafe belett; 10.. Matthäus Sch# h, von Goͤnningen; Oberamts Tuͤbingen, wegen Fund-Dieb- stahls und abermaligen Vaglrens, in Be- grachtung, daß, derselbe wegen Diestahls. amd Vaglrene schon wlederholt bestraft worden, neben der Verbludlichkelt zum Ersatz selner Arrest= so wie der Unter- suchungs-Kosten zu viermdnatlicher. Zuchthausstrafe und nachheriger wenig- stens zweimonatlicher Elnusperrung: in eln Zwangs-Arbeltshaus verurtbeilt und zugleich verfägt worden, daß er nach seiner Entlassung unter genaue ortspoll- zelliche Aufstcht gestellt werden solle. Am 30. Aprik wurde:: 14. Jobann Mariin Rledmüller vom Thailsingen, Oberamts Herrenberg, we- gen Unbotmägigkeln, tbstlicher Wider setzlichkeit gegen einen Gensdarmes bel- selner Arretirung, sodann wegen mehr- fach erschwerter-Schlaghändel, neben der- Verlündlichkeit zu Erstattung selner Ar- rest und der Hälftigen Untersuchungs- Kosten mit vler = und einhalbmo- natlicher, Festungs = Arbeitsstrafe be: legt; 18. der zu Calw in Untersuchung gekom- mene Jakob Baumann, von Iselshau- sen, Oberamts Nagold, wegen wider- polter Dlebstähle auch Angabe elnes fal- schen Ramens und falscher persbullcher. Verhälenisse, neben der Werbindllchkelt, zum Ersatz des verurfachten Schadens, so weit solcher nicht berelts statt gefun- den hat, se wie zu. Erstattung selner-