dlermonatlicher Festungsstrafe inner- halb der Festung; 5. Jakob Schwarz, von Göppingen, wel- cher bei dem dortigen Oberamtsgerichte in Untersuchung kam, wegen Unterschla- Lung von Zunftgeldern, neben Entsetzung von seiner Stelle als Zunftmelster und Zuscheidung eines angemessenen Tbeils der Kosten, zu viermonatlicher Festungsstrafe. Am 12. April Aft: 6. gegen die bek dem Oberamtsgerichte Gyppingen in Untersuchung gekommene Margarethe Buk, von Boll, wegen mum vliertenmal wlederholten Diebstahle und wiederholter Landstrelcherei, neben Verfkllung in den Kosten und Schadens- Ersat, einjährige Zuchthausstrafe zu Markgröninger und nachberige Einsper= rung in einem Zwangs-Arbeirshause bis in erprobter Besserung, wenisstens aber euf die Dauer von sieben Monaten erkannt worden. Am 16. April wurden verur- tbeilt: « 7. der bei dem Oberamtsgerichte Tettnang in Untersuchung gekommene Wachszieher Benedikt eingg, von Ravensburg, wegen gewerbsmäßiger Wellnahme an drei großen Pferde= Diebstäblen, neben Verfällung in den Kosten= und Schadens- Ersetz, äber dle bereits unterm 5. Febr. und 19. März gegen ihn erkannten Stra- fen, zu welterer Festungsstrafe von sechs Monatenz; 8. auf die bei demselben Oberamtsgerichte geführte Untersuchung: a) Michael Lanf, von Siggenweller, und b) Beotist Veeser, von Hergensweller, wegen komplottmäßig verübter Ver- wundung und schwerer Mißhaplung des Joseph Bentele, von Hergenswei- ler, neben solidarischer Verbindllchrese zum Ersatze der verursachten Hellungs= Kosten, unter Einrechnung elned Thells des erstandenen Arrests, zu sechsmo- natlicher Festungs, Arbeitostrafe; zugleich wurde jedem dleser beiden In- quisiten ein angemessener Theil der Un- tersuchungsKosten zugeschleden. An demselben Tage wurde: 9. gegen Benedikt Heinrich, von Dau- gevdorf, welcher bei dem Oberam'sge- richte Tettnang in Uncersuchung kam, wegen Conkubinats, kleinen und einfachen Diebstahls und Landstrelcherei, neben Verfällung Iin einen Thell der Unter- sachungs= Kesten, zweimonaellche Zuchthaussteafe zu Markgrbningen, mit Räcksichtnahme auf seine körperllche Be- schaffenheit, und nachherige Einsperrung in dem Zwange; Arbeitshause zu Ulm