290 bis zu erprobter Besserung, wenigstens sämtlicher Untersuchungs Kesten verur- eber auf die Dauer ven zwei Mona- thellt worden. ten erkanm Am zo. Aprik ist: 20. gegen die bel dem Oberamtsgerichte 12; auf den Grund der von dem Ober- Wangen in Untersuchung gekommene emtsgerichte Mänflugen gefährten Umer- Johanne Knoll, von Waldsee, wegen suchung gegen Jakob Nusser, von Ulm, kleinen in Genessenschaft veräbten Bie- wegen durch Medicastriren und Segen- nen-Diebstahle, wodurch sle sich des zwel- sprechen wiederholt verübter Betrügereien, uen Dlebstahls im eechtlichen Siose sodann wegen Veruntreuung, wlederbol, schuldis gemache hat, ferner wegen Ver- ten leichtsinnigen Schuldenmachens und untreuung und wegen bandstrelcherei, Landstreicherei, so wie wegen Ungucht- neben Zuscheldung sämtlicher Unterfu- Wergebens und wiederbolter falscher An- chungs = Kosten, vier und elnhalb- taben über seine persbullchen Verhält- monetliche Zochthausstrafe in Mark- asse, neben dem Kosten= und Schadens- geiningen, mit Räcksichtnahms auf tbre Ersatz, achtmeonatliche Festungs-Ar- kbrperliche Beschaffenheit ausgesprochen. beitsstrafe und nachherige Einsperrung in " dem Zwangs-Arbeltshause zu Ulm bl# An *1çv' April ist: zu erprobter Besserung, wenigstens aber 1#l. der bel dem Oberamtsgerichte Tettnang auf die Dauer von fünf Monaten im Uncersuchung gekommene vermalige erkannt worden. Postholter und Salffaktor, Conred An demselben Tage wurden feu- Prlelmeler, von Frledrichshafen, we- #ner verurtheilt: 13. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Riedlingen geführten Unter= suchung: a) Barbare Moll, von Hunderslngen, Oberamts Ehingen, wegen Mitwissen- schaft und nachgefolgter Theilnahme bei den zu Eichen und Kerzenweller von Gottlleb Schempp und Cons. verübten NRaubverbrechen, ferner wegen nochge- gen Kossenrests und Umerschlagung von zwel ihm in der Elgenschaft als Post- Halter zur Befbrderung uͤbergebenen Gelsd= Poqueten und Briefen, neben Cassation und Unfkbigkelrs-Erklärung zu WVerwaltung eines öffentlichen Amtes zu olerjäbriger Festungsstrafe mit onge- messener Beschäfelgung, se wie zu dem Ersatze selnes Kagenrests und Bezahlung