345 Nro. 33. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Freitag den 29. Junt 1831. 1 Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Ecketz, die Aufhebung der bisherigen Tabaks-Gefäll-Verwaltung, und die Einführung einer Auflage auf den Tabak-Handel beneffend. Wilhelm, don Gottes Gnaden König von Württemberg. D. Wir Uns bewogen gefunden haben, sß. 1. ble bisherige Verwaltung der Tabaks-Ge- Dle biszberige Verwaltung der Tabakhe fälle aufzuheben, und dafür eine Auskage auf Gefflle mit allen damit zusammenbängen= den Tabgehandel einzuföhren, so verordnen den Vererdnungen über den Tabakbandek und versügen Wir nach Anhhbrung Unseres und Tabakbau Cjedoch unter Belbehaltung. Gehelmen Roths und unter Zustimmung der bisherigen Zoll- Ausätze) ist von dem Anferter getreuen Staͤnde, wie folgt: 1. Jull vieses Jahrs an aufgehoben.