9. 2. Fär das Fla#anz-Jahr 1337 erstmals und bis auf weltere Verordnung soll eine Auflage auf den Tabakhandel mit einem reinen Ertrag für die Staats= Kasse von WVierzig Tausend Gulden erhoben werden. s. 3. Diese Auflage wird auf saͤmtllche Tabak- Fabrikanten und mit Tabak handelnde Kauf- leute nach Maßgabe ihres jährlichen Ver- schlusses im inländischen Verkehr von dem Kbnigl. Steuer-Collegium ausgetbeilt. Jeder Tabakfabrikant oder Kaufmann bat daber jaͤbrlich bei der gewbbhnlichen Acclse-Datent-Classifikatlon eine eigenhändig von ihm unterzeichnete Fassion zu überge- ben, in welcher sein wahrscheinlicher Absotz an Schnupf= und Rauchtabak im Jnlande, sewohl nach dem Gewicht als nach dem Erlds aus demselben, angegeben wird. Dlese Fasslonen werden von der Pe- tent. Classisikatlons -Commissson gesammelt und geprüft. Ergeben sich blebel Zweifel über die Richugkeit der Fasstonen, se werden solche unverweilt durch das Oberamt unter Zu- ziebung der Commlssion untersucht und be- Sichtigt. Das NResultat der auf dlese Welse be- richtigten Fassionen von jedem Kameral- 546 Bezirk wird in einer spezificlrten Liste un- ter Beischluß der Kostenzettel uͤber die Aufnahme an das Steuer-Cellegium ein- geschickt. J. 4. Das Steuer-Collegium wird sodann auf den Grund des fatirten Erlbses: a) den für die Staats-Kasse zu erheben- den reinen Ertrag von 40, voo fl.; b) die Kesten der Aufnahme und des Elnzugs, und Ip) zur Sicherstellung gegen einzelne Aus- fälle elne Zulage von Drei vom Hun- dert auf saͤmtliche dieser Abgabe unterworfenen Gewerbetreibenden umlegen, die vollzogene Vertheilung nach Kameral-Bezirken absen- dern, und durch den Druck oͤffentlich be- kannt machen. F. 5. Der Einzug der Tabaks= Austage wird durch das Ober-Acclse-Amt zugleich mit der Patent -Accise und unter den gleichen Bestimmungen, welche bei dleser binscchtlich der Belohnung statt finden, besorgt. F. 6. Wer ohne elne Fassion elngereicht, und ohne die gesetzliche Abgabe entrichtet zu beben, mit Tabak bandese, unterlieg#, nebin Nachbezahlung der nicht entrichteten Ab- gabe, elner Srofe pon zehen Neichsthalen,