349 Nro. 39. Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats- und Regierungs-Blatt. Samstag den 30. Juni 1821. * — — l. Koͤnigliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. GEcsetz über die Gerichts= Sporteln. Wilhelm, don Gottes Gnaden Koͤnisg von Württemberg. D. in den bestehenden Gesetzen begrän- dete Verschledenar#gkeit des Maßstabes der Sportel-Ansätze für gerschtliche Erkenntnisse nach dem Unterschlede der Instanzen, und die aus der Anwendung der Tax Ordnung vom Jahr 1808 slch ergebende verhältulß- mäßige Unglelchhelt dieser Abgabe in dem Appelkations = Instanzen, slud Unserer Aufmerksamkelt nicht entgangen. Um daher in Ansehung dieses Gegem standes die Gesetzgebung auf mglich ein- fache Grundsaͤte zuruͤckzufuͤhren, eborch neben Werelnfachung der Geschäfts= Be- bandlung bauptsächlich eine Gleichheit der Verthellung der in Frage stehenden Ab- gabe, mit gleichzeitiger Ruͤcsichinabne auf das, sämtliche Steuerpflichtige mitelbar berührende Interesse der Staats Kasse be- grändet würde, verordnen und vrrfügen. Wir, nach Anhdrung Unseres Gehei-