4. 124 In einer und ebenderselben Instanz fin- de, der Regel nach, nur ein Sportel- Auseh Sien. Istt rober in olnem bedingt entschelden- den Erkenntuisse der Parthel voch Beweils nachgelassen worden, (IV. Ediet F. 124) und es wird in Folge dleser Beweisfüh- tung das Urtheil purifickre, oder wird aus- nahmewelse (ebendaselbst f. 65.) zuerst über den Auspruch des Klägers im All- temeinen erkannt, nachber eber zu Beslim- mung der Grbe der Forderung ein beson- 363 deres Verfahren eingeleitet; so kann in. dlesen Fällen nur Einmwal, bei Fällung des End Erkenntnisses, die Sportel ange- stht werden. Dagegen ist beil abgesonderter Verhand- kung und Entscheidung über den ordentll- chen Betz= und über den Rechtsstand, so wie, wenn aus#n#ahmsweise (J. 66.) die vet- schlerenen Streitpunkte getrennt, und ein- leln nach besonderer Verhandlung enischle- den werden, für jedes Erkenninit der Sper- #. Ansatz begrändet. . 13. 6 6 In Felse yrzben oufgestellten Grundt P# ((#zwi Intbefondere die lu den, bieherlgen Ehesehen bagtjndet. gewesens Appellatlons- Tare (Einlege Tare) bemit ausdräcklich für aufgehoben erklärt. J. 14. Erkenntnisse, wodurch der Kläger, obne Vernehmung des Beklagten, gänjlich ab- bewlesen, oder wodurch über eine Berufung von Amts wegen, obne vorausgegangene Berhandlung in der Aprellatlons-Instang und opne Erbffnung eines fb#ullchen Ure wells, auf endliche Welse entschleren wird, (IV. Ediet f. 37; Gesetz vom 32. Sept. 1819. J. 14 15.) untelegen dem gleichen Sportel= Aufatz, wie frmliche Ur#helle. s. 16. Eben dieses sindet in Absicht auf Er- kenninisse im Nulliräts= und im Restliue tions = PDrozesse alsdonn statt, wenn die Nullitäio- Klugr derworfen, oder die Re- Kirutien abgeschlagen wird; es mag in bel- den Fillen solches durch fbrmlichee oder nicht fbemliches Erkenntniß 9°'scheben. Der Sporiel-Ansatz richtet sich nach der In · stanz, in welcher dergleichen Erke.intnisse ausgesprochen werden. Wlrd dagegen eln unterrichterliches Ver- fabren eder Erkenutultz von Amts wegen Efpeheben, se fällt ein Sportel= Anso# binweg· . 16. Der) Ausatz der Sportel und dle Be-