865 #) diejensgen Pferde, welche von den Im Cioll= eder Mllickr-Dlenst Angestellten wegen des Amtes oder Dlenstes gehal- ten werden, jedoch soll jebem Subaltern= Offizler, nämlich: Rittmelster, Haupt- mann und von diesem Grade abwärts, ekn Dienst. Pferd von der Steuer frei, bleiben. IV. Classe mit jährlichen ein Guldem. k#olf Kreuzer von jedem Pferde. Hieher gehhren nunmehr alle in den vor- bergehenden drei Classen ulcht genanntem ferde über zwei Jahre im Alter , ohne- Ausnapme. F. 3. Eben diesen Bestimmungen unterllegem sruch die Pferde der Post Stallmeister und Posthalter; Wir behalten Uns jedoch vor entweder mit der General-Post-Kasse- über elin angemrssenes Aversum einen Ver- sleich abzuschließen, oder die Straßenbau- Abgabe von den Post-Beamten nach Maß- habe ihres Gewerbes und der vorstehendem Classisicatlon. im Einjelnen. einziehen zu lassen. sJ. 4. Von den übrigen Wiehgattungen soll fol- gende Abgabe erhoben werden, von Zug-Ochsen oder Zug-Stieren 36 krr. 2. Eseln oder Maulthieren. 4 kr. — Schaffen... kkir. SO- Foblen Cunter # Jahren), Kuͤhe und Rinder, so wie Ziegen, Kälber, émmer und Schweine bleiben frei. F. 5. Derjenige, welcher mit knländischem DVleh Lom Auslande herelnkommt, oder durch das- Königreich durchreist, oder ins Ausland sich beglebt, hat sich bei dem Grenz= Joll- amte mit dem für das laufende Etats-Jahr gelbeten Straßen-Abgabe-Patent zu legi, timiren, widrigenfalls aber das für aus- länvisches Blieh bienach (F. 7.) bestimmte Straßengeld besönders zu emrlchten. 1½t½ Von der Straßen= Paten# Abgabe blei- ben frei: Dle Pferbe unb uͤbrigen Zug- und Trag- Thlere des Khulgs, der Kbnigl. Familie, der fremden Gesandten und dlejenigen Dlenstpferde der Subalkerm# Offlzlere, welche oben F. z.-III..Classe lit. d. ousgenommen. slnd. B. Vom ausländischen Vieh. F. 7. Von dem ausländischen Vleh, wesches her- ein, hinaus, oder durch das Land geht, wird folgende nach der Weite des Wegs (von der Grenze an bis zu dem Bestimmungs- Ort oder von dlesem bis zur Grenze) be- rechnate Straßen- Abgabe erboben; naͤm- lich auf eine Stunde:·