ö95 II. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Da Se. Königl. Majestät vermbge böchsten Dekre'#s vom #6. Juni dem Ober- emts- Rlchter Rlchter zu Aalen, zur An- nahme der auf ihn gefallenen Wahl elnes stäuoischen stellvertretenden, Mitglieds des Siaats- Gerichrshofs, Hoͤchst Ihre Geneh- migung zu erthellen geruhe haben; so wird solches hiemlt zur öffentlichen Kenniniß ge- bracht. Stuttgart den 30. Juni 18231. Fär den Justlz-Minister: r. Otte. .) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Privilegium für eine neu erfundene Hand-Gerbmühle, nebst Verlängerung eiucs Privilegiums für eine Hand-Mahlmhle. Se. Khalgl. Mejestêt haben ver- müge bbchster Entschließung vom #4. des laufenden Monats, dem Justin Helfenber= ger und Compagnie aus Rorschach im Can- ton St. Gallen, auf ihr Ansuchen ein Prl- ollegium für den ausschlleßlichen Verkauf der von ihnen neu erfundenen Hand-Gerb- mühle auf die Dauer von jehen Jahren, unter dem Vorbeha#lt glelchmäßiger Be- günstigung derjenlgen, welche die Erfin- bung wesenlich verbessern würden, gnädigst zu erthellen, auch das ihnen bereits unter dem 35. Aprll 16720 verllehene Prlolleglum für die von ihnen erfundene Hand = Mahl- mähle (Staats= und Reglerungs= Blatt Seite 196)) von sechs auf gleichfalls zehen Jahre, somit bis zum z5. Aprll 2830 zu erstrecken geruht; welches zur Nachrscht und Nachachtung hlerdurch öIffentlich be- konnt gemache wird. Stuttgart den 3o. Junl 1327. v. Otte.