— 451 schluses vom 36. Juni und publ. 4. Jull. die Klégerln mit ihrer unstatthaften Klags abgewiesen, und in sämtliche Pro- jeß Kosten verurtheilt. . In der Arppellationssache von dem- Statgerichte Sautgar# zwischen dem Weirgermeister Carl August. Krous da- selbst, Kl., Anten, und dessen Ehefrau- „Coroline, geb.-Wolfarth,, Bekl., Atim- die geforderte Zurückgabe der von letz- terer mitgenommenen Csserten betressend, ist durch ein am : #. Mai gefälltes und em 3. Junl den Poartheien erdffnetes Erkenniniß die Appetlation von· Amtes wegen für verlassen erklärt, und der Ant- lam Kosten-Ersatz verurtheilt worden. . In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen. Catoline Schoner, von Haarburg, jedt deren Erben „ Kl. an einem, und den Testaments-Erben der zu Stuttgart verstorbenen. Witlwe des Geheimen= Rothe Remz, Amoͤne Marie, geb. Storr, Beklagten am andern' Theile, ein Spo- -lium beitreffend, wurde vernige Be- schlusses vom au. Mai, und insin. den- 15. Junl die Kléberin, nur deren Er- ben mit der erhobenen Klage obgewie- sen, Kosten an die Beklagten verurtheilt. 6. In. der Richtesache zwischen eben den- slben Mafibeien, eine Permächtniß- und zu Erstattung der Drozeß- —G Sontheim, Bell., und Entschsdigungs= Forderung betref- fend., wurde vermöge Beschlusses vom- 74. Mat, und insin, den 33. Juni ein betsehungsweise verurtheilendes und ob- weisendes Erkenntniß, unter Verglei- chung der Prozeß-Kesten, ausgesprochen. . In der Appellationssache des Ober- Regierungs-Raths Kleiner zu Ludwigs- burg, Kl., Aten und Mit-Anten, gegen den Kaufmann August Schreiber In Anten und Mleé- Aten, Puullanische Klage detrefeend, wurde die gegen das unterm #r4., Febr. d. J. von dem Oberamtsgerichte Heil- bronn erbffnete Erkenntniß ergelssene Appellation wegen Verstumung' der Moibfrist zu Einreichung der Beschwer- Teschrift durch Dekret vom à4. Moi, ond ins. 210. Juni unter Compensicung der Prozeß= Kosten dieser Instanz. von Amtes wegen für verlassen, erklärt. 10 In der Appellationssache von dem Kronenwirib vormaligen Oberamtsgerichte Besi. beim zwischen Christian: Gotilieb Meurer, in Bbnnigbeim, Bekl., Anten, und dem Kaufmann Jehann Andreas Neidhardt zu Lurwigsburg, als Cessiener des Bürgermeisters Bihl zu' Bbnnigheim, Kl., Aten, Bürgschafts- und Wechsel Kerderong betreffend, wurde. die von. pem Bekl. gegen das unterrich-