nung der Pensieon fuͤr die Hinterbllebenen nur der Gehalt derjenigen Stelle zu Grund zu legen, auf welche der Dlener zu Folge der Entscheidung zurückzusetzen gewesen waͤre. Entzleht sich der Diener elner gegen ihn wegen Dienst oder gemeiner Vergehen an- böngigen Untersuchung durch Selbst- Ent- lelbung, so f#nd dessen Hinterbliebene eben- falle der Pensten verlustig. F. 39. Was in Bezlehung auf dle Penslonen und eine außerordentliche Unterstützung der Staats-Dlener selbst im g. 36 bestimmt worden ist, sindet auch bel Wlttwen und Wailsen solcher Dlener, nach Bewandtniß der besonderen Umstaäͤnde, Statt. F. 40. Die gegenwartigen Bestimmungtn la Ansehung der Penslonen fuͤr Wittwen und Kinder sind auch auf die Hinterbliebenen der Mitglleber Unsetes Geheimen Raths in dem Maße anwendbar, daß, außer dem Falle Anner besenderen Zosicherung dle in der Ver- fassungs· Urkunde (9. 5)) festgesetzten Pen · sions-Summen, ohne Räcksiche auf das Dlenst-Alter, ouch der Berechnung der Pensionen für die Winwen und Kinder zu Grunde gelegt werden. (.t Zu Bildung eines elgenen DPensions- Fonds für die Wittwen und Woisen der Diener wlrd von allen Penslons-Berech- tigten folgendes entrichtet: 1) Als Surrogat des bei den Wittwen- Kassen gewbhnlichen Eintrints-Geldes: von den kä#felg antustellenden Dlenern bei der ersten Anstellung, Lesglelchen von bereits Angesiellten in Absicht auf Besoldungs-Erhöhungen, ein Vlerthell der erhaltenen Besoldung eder Befel- dungs, Erbdhung und zwar in oler olerteljährigen Raten; wogegen die bieberigen Tax= Schrelb= und Stem- pel= Gebühren erlassen werden. ) Als jäöhrliche Belträge zahlen alle Staats -Diener von Besoldungen, Qulescenz-Gehalten und Penslonen durchaus zwei Procent, welche zurück, behalten werden. Eine Räckjahlung der bler festge- sezten Abzüge sindet unter kelnen Um- ständen Statt. Ueberdies wied 5) zum Vortheil der Kasse folgender Abzug an der Wlttwen--Pensslon ge- macht: Es erhbaͤlt naͤmlich eine Wittwt, welche nicht mehr als achtzehn Johre jünger 1st, als Ihr verstorbener Ehemann wot, dlie ganze Wittwen, Pensson-