Nro. 49. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Montag den 235. Juli 182#1. I. Könisliche Verordpungen und unmittelbadre Dekrete, Gesetz, die Herstellung cines provisorischen Skeuer-Cadasters betreffend. Wilhelm, don Gottes Gnaden Konis ven Württemberg. N. Wir durch odelfache Vorstel- lungen die Ueberzeugung erlangt haben, wie wenig ver bisber in Unserm Köünig- reiche bestankene Maßstab für die Austhei- lung der direkten Grund= Häuser= und Gewerbe = Steuer den Forderungen des Nechis und der Gleichhelt entspreche; so laben Wir schon früher eine vollständige Steuer-Rekikorion angeordnet, und in dieset Besjlehung die Einleltung gekroffen, daß für jede jener drel Steuer= Quellen besondere, ihrer verschiedenen Natur ent: sprechende Steuer-Cadaster aufgenommen werden. Um #un sobald als möglich wenigstens eine annéhernde Glelchstellung zu erre#- chen, hoben Wir vorerst die Herstellung eines Steuer = Provisoriums beschlessen, dessen Erfahrungen mir um so größecrem Rutzen für das deflalttve Cadaster benüde