463 Auf dey. Grung derselben wirb das Ge- werbe- Steuer Cadaster in smilichen Ge, mebiden und. Obgramts. Bezirken- geblldet, und die. Umlage der im “- 5 bestimmeen 3%%%# fl. dorauf. volieges. Vlertes Kapitel. Die Grund-Steuer. Gegeystäude der Besteurung. s. 16, Der reine Ertrag der. Orts-Markungen im Ganzen, abgeschaͤht nach Fluren und Gewaͤnden, bildet ok Grundlage der Be- stegrung. Es soll nee. bel den Aleckern die Mittelzohl zoischen dem Anschlag und dem wirklichen. Ermag des Zehemen, so- welt bieses Moment zuserbeben ist, als ein An- balts · Punkt benugt werden. Die Grbe der Grundflache wird erho- ben, entweder a) aus bereite vorliegenden Vermessun- gen, oder b) aus Beschreibungen, volche olnf be- clumte: Hrüße. der Fläche, r i*mie ##r c) t. —- —ie Hüfen „Muel, aus annähev#bden. Stm#rischen KAbschaͤtzungen nach N Ge-. wänden. ** 4 Grundloge 2 derseben. 0..15 Die #ösbähung, noh Zuupen, und Ge- waͤnden schligßt in sich 3) die Untersuchung des Reoh-Ersrans; b) den Ahzug der Cultur-Kosten, und somit « ,(F).ylzzBestlznnxunq-de·srein-aErtrags- von welchem d) die N'al-asten abgezogen, Wrden. Untersuchung des Reh-Ertrags. Bal der Umersuchung des Nöh-Ertrage wird derjenige Cultur= Zustand, so wie dle- jenige Benudungs · Art zum Grund celege, welche nach den bestehenden brtlichen Ver- bältulssen zur Zelt der Abschkeung als die gewöhullche und regelmäßige erscheinen; es ist daber auch der Brach-Einbau in dem Grade zu berücksichtigen, in welchem er af der Markung statt findet. Nähere Bestemmungen darüber. K. 119. Fär-#diH## Elnschatzung selbst werden fol- gende nähere Worschriften ertheilt: a) Die Frächte werden in Normal-Prei- sen angeschlagen, nemlich latte Früchte, in einander gerechnet 1 Schft. 5 fl.