Oie bel der Patent Aeelse Classisikatlon vom 1. Oktober v. J. regulicten Ansätze dür#en n#ur noch bl? zum letzten Junlus d. J. erbeben werden; dagegen ist mit dem Einzug der ersten Rate der jeszt für das Etats= Jahr 16 zu normlrenden Ansätze auf den letzten September d. J. der Au- lang zu machen, und auf die gleiche Weise in den känftigen Etats = Jahren fortzufahren. Stuttgart den 20. Juli 1821. Jlger. b) An sämtliche Kameral- und Ober-AMceise= Memter, die Ausssellung der Straßen= Abgaben- Patente betresffend. In Folge der neuen Straßen-Abgaben= Geseges vom #8. Juni d. J., Staats= und Regierungs-Blatn Mro. 40. F. 5, haben dlejenigen Inländer, welche mit Vleh vom Auslande hereinkommen, oder ins Ausland sich begeben, bei dem Grenz-Zollamt mit dem für das laufende Etats-Jahr gelboten Straßen-Abgaben= Patant sich zu leglil- miren. Damit nun die Vleh-Besitzer im Stande ftad, dleser Forderung Genüge zu kelsten, c) Dekret an sämtliche Ober = und Kamcralämter, so haben die Komeral und Ober-Acelse- Aemter durch Beschleunigung der in dem 9. 12 des erwaͤhnten Gesetzes bezelchneten Geschaͤfte dafuͤr zu sorgen, daß Erstere so bald als moͤglich die Patente erbalten, zugleich aber ihnen bekanm zu machen, daß bei fräher vorkommenden Relsen ins Ausland die Patente vom vorgehenden Jahr vorzuweisen seyen. Stauttgart den #4. Jull 1821. Iäger. die Bezeichnung der für die künftige Umgeldo= Berwalctung bestimmten Beamten beweffend. Unter Hinwelsung auf das Gesetz vom 19. Mai d. J., betreffend die veränderte Verwaltung und Srhebung der Wirthschafts- Abgaben, werden zu möglichster Verein- fachung der hlerauf sich bezlehenden Ge- schäfte folgende Anordnungen gemacht: 2) Die kuͤaftige Verwaltupg wird oßne Ruͤchsicht auf die. bisberige Elutbellung in Kameral= Bezirke nach Oberamts= Bezirken geführt. a) Die den Kameral-Verwaltern oblle, genden Verrichtungen, so wie überhaupt alle das Jahr über vorkommenden ver- wandten Geschäfte, und nomentlich auch die in Gemeinschaft mit den Oberäm- rern zu erstatienden Berichte uͤber