derbem Willkomm und zu wenigstens ein- jäbriger Eluschliehung in ein Zwongs- Arbelrehaus verurthellt, auch wegen des Schaden= und Kosten-Ersatzes das An- gemessene verfäzt worden. Am 9g. Juni wurde: 5. auf dse zu Reutlingen sta#ngehabte Un- tersuchung a) Elisabethe Catharine Martiniz, von Honau, Oberamts Reutlingen, wegen wiederholten Ehebruchs zu zwanzig- wbchlger Zuchthausstrafe und zu Er- stattung von der Untersuchungs-Ke- sten verurtheilt; b) Sebastian Sauer, von Mösfingen, HOberamts Rottenburg, wegen Sbe- bruchs, Unbotmäßlgkelt gegen das Ge- richt und lelchtfertigen Anerbieten zur eldlichen Erhärtung seiner Unschuld, ne- ben Verféällung in 3 der Untersuchungs- Kosten mit elner Festungs-Arbeitsstrafe von drei Monaten und einer Wo- che belegt. Am 11. Juni wurde: 6. der zu Balingen in Untersuchung ge- komme##e, bereits vermbge Erkennnisses vom :4. August 319 (St. und Reg. Bl. von 1829 S. 714) zu drei und ein halbjähriger Festungs= Arbeits- strafe verurthellte Johannes udwig, von Oberstetten, Oberams Münslngen, 518 wegen großen und ausgezelchneten Dieb- stabls, dessen er für überwiesen angenom= men worden ist, so wle wegen dügens und höchst ungebührlichen Betragens vor Gerichr, neben der Verbindlichkelt zo Erstattung des gestifteten Schadens und der Untersuchungs-Kosten zu welterer dreimonatlicher Festungsarbeit und zu elner kbrperlichen Züchiigung don fänffehn Ruthenhleben oder Stock-Stel- chen verurtbellt; 5. der zu Rottwell in Untersuchung gekom- mene Cbristian Wilmer, von From- mern, Oberamts Balingen, wegen dei- ten (jedoch dem Werth nach unbedeu- tenden und ersetzten) Dlebstahls neben der Verbindlichkeit zu Erstattung siner Verbaft= Azungs und Untdersuchungs Kosten zu sechsmoneltllcher Zucht- Hausstrafe und zu nachheriger, wenigstens dreimonatlicher Einsperrung in eln Scangs-Arbeltshans verurhpellt. Am 15. Juni ist: 6. Johann Martin Schmid, von Sondel- fingen, Oberamts Urach, wegen ebebre= cherischen Incests mit seiner Srief Doch- ter zu ein und elnhalbjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, auch in seine Verbaft Kosten verfällt, das Ertkenniniß aͤber den ihn treffenden Anthell an den