634 4. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Kirchheim gefährten Unterfus chung: a) Andreas Hack, von Lindorf, wegen lificirt, der andere unter erschwerenden Umständen veräbt ist, über den erstan denen Arrest, noch ju achtmonatll- licher Festungs Arbeltsstrafe; g#- zwel in Genossenschaft verübter Dieb, stähle, von welchen der eine erschwert, und durch Einstelgen und Einbruch anallsielrt, der andere unter erschweren- den Umständen veräbt ist, dann wegen eines einfachen und kleinen, aber der Summe elnes großen sich nähernden Dlebstahls und eines Wald-Frevels, unter Einrechnung eines Dbells des er- standenen Arreskes, noch zu Jzeben- monatlicher Festungs-Arbeltsstrafe; 5) Adam Gänzle, von eindorf, wegen zwei in Genossenschaft verübter Dleb- stähle, von welchen der elne erschwerk, und durch Elnstelgen und Einbruch. äuallfieirt, der andere unter erschweren- den Umständen verübt ist, so wle we- gem elnes klelnen und elnfachen Dieb- Kahls, über den erstandenen Arrest, noch zu neunmonatlicher Festungs= Acbeltsstrase mit einer seiner körperli= chen Beschaffenhel#t angemessenen Be- schäftlgung; e) Wilhelm Vogel, von kLindorf, wegen wel in Genessenschaft veruͤbter Dieb- staͤble, von welchen der eine erschwert, und durch Einstelgen und Einbruch aua- gleich wurde gegen saͤmtliche drel In- quisiten wegen des Kosten= und Sche, dens-Ersetzes das Angemessene verfügt. Am g. Junk ist: 65. gegen den bel dem Oberamtsgersche Saulgau iIn Umersachung gekommene Matthäus Naker, von Scheer, wegen mebrerer zum Theil unter erschwerenden Umständen verübter Diebslähle, auch be- trüglicher Holzverkäufe, neben der Ver- bindlichkelt zum Ersotz des Schadens, s# weit solcher noch uscht geleister ist, und unter Verfällung in sämreiche Untersu- chungs = Kosten, sechemonatliche Fe- stunge-Arbeirsstrafe erkannt worden. Am 14. Junk wurde verurthbellt: 6. Johann Helorsch Ammann, ven Geis- lingen, welcher bei der Kriminal Umer, suchungs-Commission gegen dle in dem Donau Kreis emtdeckte Jannerbende 1# Biberach in Untersuchung kam, wegen wlederholter Landstrelcherel, weeholb in in dem Straf. Erkenntniß vom a20. Nov- v. J. ein Strafzusatz vorbehalten wol- den, zur Elnsperrung in das Zwangt- Arbeltshous bls zu erprobter Besserung, wenlgstens aber auf die Dauer von oler