642 Nro. 54. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Dienstag den 31. Juli 1321. “ 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. S.ie Könsgliche Mojestät haben ve#rmöge bochster Entschließung vom 29. d. M. den Präsidenten des Gehelmen Raths, Staats-Mluister von der Lübe, unter Bezeugung Ihres gnädigen Dankes für dle von ihm geleisteren vieljährigen Dien- ste, und unter Aussetzung der ihm für dlesen Fall voraus verslcherten Pension, in den Ruhestand versetzt. Sedam haben Hoͤchstdieselben ver- moge boͤchster Entschließung von demselben Toge, den Geheimen Rath und seitherigen Minister des Innern von Otto, unter Enthebung von dem von Um biaher beklel- deten Ministerium, zum Drästrenten des- Gehelmen Raths-Collegiums ernannt, und das Portofeullle des Ministeriums des In- nern und des Klrchen= und Schulwesens proolsorisch dem Staatsrath v. Schmid- Iin übertragen. Durch bbchstes Dekret vom 35. d. M. ist der Staatsrath und Mioisterial Direktoe im Departement der auswärtigen Angele- genbelten v. Feuerbach zum außerordent- lchen Mitgliecd des Gebelmen Ratbs für das laufende Jahr gnddigst ernannt wor- den.