648 der Kameral--Wissenschaft zum Stu dium der Rechts Wissenschaft, wie auch von der nledern zur hdbber# Chirurgie oder von der Chirurgle zur Mediein äbertreten wollen, wird den 17. und :B. August dieses Jahrs, und die Prüfung à) derjenigen, welche in eine der herests bestehenden Promotlonen in den evan- griischen Semlnarien zu Täbingen, Urach, Maulbronn oder Schbuhal ausgenemmen werden, eder auf eigene Kesten die Universität für das Sturium der evangellschen Theolegle bezlehen wollen, am 3. September und den folgenden Tagen in dem hiesigen Künigk, Gymnastum vorgenommen werden. Es haben sich daher diejenlgen, velche auf ihre Gesuche um Zulassung zu diesen Präfungen alcht durch besondere Erlasse zurückgewlesen worden siad, oder noch zu- rückgewiesen weiden, hek denfelben an den blezu bestimmten Tagen, je Morgzens 7 Uhr, elnzusinden, und Tags zuvor bet dem Rektor des Gemnastums zu melden. Stuttgart den So. Juli 1831. Söselnd. 5. Des Khulgl. Medlenal, Cellegiums. Von dem Khnigl. Medieinal-Collegso- wurde dem Hauptmann zweiter Klasse, Med. Dr. Philipp Korl Kröll o. Geim- mensteln nach erstandener Prüäfung in der Medichn, die Erlaubniß zur Ausübung dleser Wissenschaft ertheilt. Stuttgart den 3. August 1831. Massenbach. Dienst = Erledigung. Selne Koͤnigliche Majestät haben sten Dekrets vom 18. v. #ge allerböch #l On erster Klasse, v. Dil- M. den Lauptma len, vom zwestem Infanterke-Regimeme, auf sein Ansuchen Kränklichkeits wegen b den Denstonsstand versetzt. Drucksehler. g. Sp. d die eryN. 43. S. 449. Sp. 2. J. 11 sin a -ergrh hat“ der Anfang eines weuen. orte: „ Absatzes. — S. 453. Sp. 2. 3. 13. # ott „gewerbsunfähig " er werbsunfihig zu lesen. –oGarselbrink Buchdrucker.