551 bat der Gläubiger eln solches Kapital, je nach selnem Stande, entweder bel dem Ober= amt, oder bel der Orts. Obrigkeit, und zwar namentlich zur Bestenrung anzuzeigen. Bel den Zinszahlungen ist jedesmal zu be- werken, für wesches Jabr die Stener ab- gezegen werde, so daß i. B. bei den Zins- zoblungen, welche im Laufe des Jahrs 182 1 gelelstet werden, gesetzt wird: „mlt obgerechneter Kapital= „, Steuer für das Eteot-Jahr- „ 1327.“ Bel Kapitallen, welche erst noch dem 1. Jull 1820 bel Sffentlichen Kassen ange- legt worden sind, ist die Steuer zwar glelch- falls von den Zinszahlungen 1327 abzu- zichen, in dlesem Falle aber zu bemerken, daß die Steuer für das Etat-Jabr 1321. abarzogen werde. Bei den Steuer · Lieferungen; welche die bsfenillchen Kassen machen, ikt sodann genau jur unterschelden: wie airl für das Etat= Jahr 193# und wie olel für das Etar-Jahr 3321 gellefert werde. 9. 4. ts bfentliche Kafen snd zu betrachten: Die Starts Kanpt-Ki# „ die Ale Rands und Dllcostions Kasse, die Stzats Schulden. Zöblungs: Kasse, die Ober Hof Kasse, ##le Krlegs-Kasse, die Land, Gestütts-Kasse, die Brand, Verslcherungs= Kasse, die Walsen und Zuchthaus-Kassen, die sämtlichen Kdnigl. Speciel Kassen, die neuwürttembergischen Landschafts- Kassen, die Oberomtspflege, Kassen, die Gemelnde Kassen, dle Spital-Heillgen= und Stlftungs= Kassen, überb#aupt alle diejenlgen Kassen, welche unter der Aufsicht von Staats: Behbrden stehen. Degegen sind die Rentemts-Kassen der Setdesherrn und des ritterschaftlichen Adel#, so wie die Hofbank und ausnahms- weise auch die Spar-Kasse als Prloat-Kassen anzuschen, und müssen also alle diejenigen Steuerpflichtigen, welche bei diesen letztge- nonnten Kassen Kapltallen strhen haben; dlese Kapltalien, so wie ihre bei Prioaten stehenden Kepitalien, je nach iyrem Stande, entweder bel dem Oberem., oder bei der Orts-Obrigkelt zur Besteurung anzelgen. .6. Die zur Klasse der Pridilegirten gebrigen?“ Sieuerpflichtigen werden von dem Oberamt“ zur Anjeige ihrer Kapitalien, unter Anbe= traumung eines Termins von längstens vler-