66 I. Formular einer Urkunde über die Capttalsteuer = Aufnahme bei Personen, welche einen prioilegirten Gerichtsstand haben. Kreis N. Oberamt N. Nach den Fasstonen der — in dem hlestgen Oberamt#. Bezleke sich besindenden Perse- ven, welche elnen priolleglrten. Gerichtsstand haben, beträgt dle — nach dem Geletze vom 19. Juni 1831 steuerbare Samme ihrer Aktlo-Capitalien nach dem Beslestande vom 1. Juli N., jedoch mie Ausschluß derjeulgen, welche bel bffentlichen Kassen angelegt lÜad, und wovon alse die Steuer auf die — im 1. u# des Gesetzes verordnete Welse zu entricheen ist, 1) In der Oberamte Stadttw. 2) in der Gemelnd 5) in der Gemelade 7. 9 rt. ut. Zusammen — und die Stener Pierand fär dad Etat-Jahe N. u a0 kt don i00 si. 2 v welches hlerdurch untet dem Aufuͤgen beurkundet wled, daß alle — zu der obgenannten Nlasse gebbrigen — im Oberamts- Bejirke sich besludenden Personen zut Angabe ihres Koplal-Besitze# namenilich, aufgefordert worden sind, den e · ½ * Oberamtmena.