Verordnung vom 10. August 1818, Staats- und Regierungs-Blatt Nro. 46, angege- ben. Die kathollschen Pfarr-Aemter werden angewtesen, die zur Aufnahme geelgneten. Schäler ihres Pfarr-Bezirks, wenn ## sich an einem ausländischen Gymnaostum aufbalten, hlevon sogleich zu verständigen. Stuttgart den o. Juli 1331. Süskinde Dienst-Erledigungen. Seine Könlgliche Majestät haben durch bochste Entschließung vom 1. d. M. den evangellschen Pfarrer M. Heim zu Hochdorf, Dekanats Walblingen, auf sein Ansuchen in den Rubestand versetzt, und durch boͤchste Entschlleßung vom 4. d. M. den Pfarrer M. Schmid zu Ohmden, Dekanats Kirchheim, auf den Antrag des- Königlichen Geheimen Raths, mit einem erbkhten Ruße-Gehalt von selnem Dlenfste entlassen. Den 5. d. M. ist der Haupemann zwelter Klasse, von Kornthaler, des sechsten Infanterle -Reglmentd, gestorbem