Nro. 61. Könisglich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Donnerstag den 25. August 16 21. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfugungen der Departemeents. Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Die Abänderung der bisberigen Medicamenten-Tare betreffend. Zu Vollziehung des fF. 15 der Instruk- tion für das Kdnigl. Medieinlal-Departe- ment vom 33. Juni 1807), upnd in Be- tracht der Veränderungen, welche die An- kaufsprelse mehrerer gangbaren Medicamen- ten-Artikel in Folge der neueren Handels- Verbältnisse erlitten haben, ist die zuletzt bestandene Apotbeker-Tare einer genauen Revision unterworfen werden. Indem man nun dasjenige, was an der- selben abzundern für nithig erachtet wurde, zur Nachricht und Nachachtung bekannt macht, bemerkt man, daß es In Anschung derjenigen Artliel, welche in nachsteben- dem Verzeichnisse nicht aufgefährt sind, bef den Bestlmmungen der Taxen von 2755 und 1312 sein Verblelben hat. Was die Abzüge betrifft, welche dle Apotheker an denjensgen größeren Zahlun- gen sich gefallen zu lassen haben, die ihnen für leferungen in bffentliche Anstalten und bei Epldemlen aus öffentlichen Cassen zu lelsten sind, so werden folche für dle Medleamenten-Abgabe in bffentliche An- stalten auf den achten, für die bei Eplde= mien aber auf den zehnten Tbell der nun- mehr bestehenden Toxe festgesetzt. Stuttgart den 16. August 1821. Schmidlin.