Amies für unfdhig erklärt, und ne- ben dem Ersatze der betruͤglich bezogenen berrschaftlichen Gelder nebst Zinsen, so wie der Bezahlung der Untersuchungs- und Commissions-Kosten, zu zehen- monatlichem Festungsarrest verurtheilt. An demselben Tage wurde: 10. dem zu Neckarssulm in Untersuchung gekommenen Johann Nepomuk Krazer, von Vorderlinthal, Oberamts Gmünd, wegen Vegirens und mehrjährigen Con- kubinats mit zwel Weibspersonen, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Arrest-und der Hälste der Untersuchungs- Kosten eine ovlermonatliche Festungs- strafe zuerkannt. Am nämlichen Tage wurder 11. Gustav Adolph Schaupp, Ober-Ac- ciser von Dürrmenz, Oberamts Maul- bronn, wegen vorsätzlicher, durch Fal- schungen verdeckter, zum Theil noch vor der Untersuchung ersetzter Cassen-Eingrifse von seinem Amte cassirt, zu Beklel- dung eines bffentlichen Amtes für un- fähig erklärt, und neben der Verbind= lichkeit zur Vergütung der noch ulcht er- setzten Rests= Summe nebst Zinsen, so wie zur Bejahlung sämtlicher Unter= suchungs = Kosten zu zwei und ein balbjähriger Suchthausstrofe verur- uxtheist. Am 12. Juli wurden verur- tbell#t: a2. auf die von dem Oberamtdgerichte Ludwigsburg geführte Untersuchung: ) Marla Catherina Regenbegen zu Ludqi#gsburg, wegen mehrerer in verab- redeter Gemeinschaft verübter Markt- Diebstähle, welche als wiederholte Dieb- stähle anzusehen sind, zu zebenmo- natlicher Zuchthausstrafe; b) Rosine Christine Lang, von Oehrin- gen, wegen mehrerer in verabredeter Gemeinschaft verübter Markt-Dlebstäble zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe; dabei wurden Jeder ihre eigenen Arrest- und Azungs-, se wie dle Hälfte der Umersuchungs-Kosten zugeschleden, und der Ersatz des Schadens unter solldari- scher Haftung auferlegt. Ferner wurden verurthellt: 13. Rosine Catharine Zimmermann, von Stuttgart, wegen verübter Dieb- stäble, wiederholten Betrugs, und Be- günstigung elnes Betrugs, verbotswidri- gen Zusammenlebens mit einer Manns- Person, und frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersatze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest= und Azungs-, so wie eines ongemessenen Theils der Untersuchunge-Kosten zu sechsmonat- licher Zuchthausstrafe und nechherlger