618 neben der Verbindlichkeit zu Erstattung blnats, noch gehbeig constatirt wecden lihrer Verhaft und Untersuchungs-Kosten sollte, ein Strafzusatz vorbchalten. zu sechemonatlicher Zwangs-Arbelts- Am 3o. Jul ist: hausstrafe verurtheilt worden. 18. auf die vor dem Oberamtsgerichte Tutt- Am 27. Jull wurde: lingen stattgehabte Untersuchung: 16. Dorothea Krumm, von Ohmenhausen, a) Alols Veeser, von Alrheim, Ober- Oberamts Reutlingen, wegen fünften Sceor- amts Spalchingen, wegen mehrerer tatlons-Vergebens zu olermonatlicher wiederholten, zum Theil in Genossen- Juchthausstrafe und zu Bezahlung der schaft verübren und ousgezelchneten Hälftigen Untersuchungs-Kosten; Dlebstähle, neben der in Abslcht auf 17. Anna Maria Vogler, von Tuttlin- das gemeinschaftlich Gestehlene sollda- gen, wegen eines wlederholten und aus- rischen Verbindlichkeit zum Ersotz des gezeichneten Diebstobls,, sodann wegen verursachten Schadens, so wie zu Er- wederholten Vagirens, Annahme eines stattung seiner Verhaft= und der hälf, felschen Ramens und Führung elnes fal- tigen Untersuchungs-Kosten, mit sle- schen Heimoahhschelns, endlich wegen fert- ben und einhalbmonatlicher Fe- gesetzter Luͤgen vor Gericht, neben der stungs-Arbeitsstrafe; Verbindlichkeit zum Ersatz des Gestohle- b) Melchlor Veeser, von Aleheim, we, nen und zu Erstattung ihrer Verhaft-und gen zweler In Genossenschaft verübten der Untersuchungs-Kosten zu sieben- und ausgejelchneten Diebstéhle, auch monatlicher Zuchthausstrafe und nach- wiederholter Srortatlson , neben follds- berlger wenigstens oiermonatlicher rischer Verbindlichkeit zum Schoadens Einschließung in ein Zwangs-Arbeits- Ersatz, so wie zu Erstattung selner haus verurtheilt, auch zugleich für den. Perhaft= und der bälftigen Untersi Fall, daß der Thatbestand der von der chungs-Kosten, mit slebenmonetli- Inqulsitin einbekangten weiteren Diet- cher Festungs = Arbeltsstrafe belegt stähle, se wie das Vergehen des Concu- worden. « 2.)ClollSeI-at.» Am 3. Juli wurde: gerichte zu Urach nallhen deer Gemee . in ver. Mivussache von dem Oberamus iu Ebningsen, Bekln Aulo,, vun Anzin,