647 Nro. 65. Königlich-Württembergisches Staats 5“ und Regierungs-Blatt. * — Mittwoch den 5. September 1621. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Berfügsungen der Departements. Des Departements der guswärtigen Angeleges#heiten: des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Bekamtmachung, den zwischen den Kronen Württemberg und Baiern zur Befbrderung der Juftz- Pflege 2c. abgeschlossenen Staats-Vertrag betreffend. Zooschen den Kronen Wirttemhberg und worden, welcher folgende wörtliche Be- Balern ist, zu Befbrderung der Justiz= flmmungen enthält: ffllege in den belderselligen Staaten, äber 9. 1. die Feststellung der gegenseliigen Gerichts- Belde contrahlrende Stoaten verslchern Verhölinisse unterm 7. Mai 2331 zu slch gegenselulge Rechtshälfe sowohl in bür- Mänchen ein Staats-Vertrag abgeschlosen gerlichen als pelnlichen Sachen, in so welt