668 2. Der Rechts-Candisdat Albert Mäller aus Heilbrenn, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dlenst-Prüfung das Zeugniß iwelter Classe „fehr gut bestanden“ erhalten hat, ist auf sein Ansuchen unter dle Zahl der Referendaͤre zweiter Classe anf- genemmen, und dem Kodnigl. Gerichtehofe in Ulm zugetheilt worden. 5 Der Referendär zweiler Classe Helnrich Tlitot, von Hellbronn, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst- räfung das Zeugniß dritter Classe erhal- hten, und selt dem 27. Juni 1830 bel dem Oberamisgerichte Hellbronn Dienste gelei- stet bat, ist auf sein Ansuchen dem Kbnigl. Gerichtshofe in Eßlingen zugetbellt worden. * Der Rechts-Candldat Carl Feleteich Haselmaler aus Stuttgart, welcher bel der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst- Prüfang das Zeugniß dritter Classe erhel- ten hat, ist auf sein Ansuchen als Refezen där zweiter Classe bel dem Königl. Gerlchtst hose in Tübingen aufgenommen werden. 5. Der Rechts = Candidat Carl Leexel#d# Dempflin aus Munderkingen, welchn bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Clase erhalten hat, ist auf sein Ausuchen all Referendär zweister Classe bei dem Künlel. Gerichtshofe in Tübingen aufgenomm# worden. Stuttgart den 8. September 1821. Maueler. "B.) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. Bekanntmachun Da das landwirthschaftliche Fest zu S stadt auch in diesem Jahre rer " September abgebalten wird, so wird so * biemit unter folgenden Anordnungen e- tannt gemacht: 4 m unnn 1) Die Blebhalttr, welche si Dreis bewerben wollen, müssen ihr Vie schon am 21 · Sepiembtr Nachmittags g des am 26. Sept. d. J. zu Cannstadt abzuhaltenden landwirthschaftlichen Fesles. dem Schaugerschte vorführen, und dorh ortsobrigkel#liche Zeugnisse darthun, daß ste das zur Preis= Bewerbung aukge stellte Vleh schon wenigstens ein Jeht lang besiten. ) Die bei dem landwlrehschaftlichen Feste iu verthellenden Prelse für die Vleh- gucht sind folgende: