hoben worden ist, und so lange der Mangel an Vikarien die Nothwendig- kelt herbeisährt, die Kirchenstellen län- gere Zeit unbesetzt zu lassen, so lange wird der Fonds selbst, und somit die jährliche Unrerstätzung zunehmen. Die Zußüsse der ersten Art gehen 697 aber nach und nach ganz versiegen . ebenso werden die weit erglebigeren Zu- flüsse der zweiten Art in wenlgen Jah- ren, wo die Kirchendienste früher wer- den besetzt werden können, sich vermin- dern. Es kann also keineswegs barauf ge- zählt werden, daß auch späterhln das Vermbgen des geistlichen Untersttungs= Fonds s wle bisher zunehmen werde. Endlich wöchte es 7) bler an selnem Ort on der bfters ge- börten irrigen Meinung zu begegnen, als d0b, um dlesen Fonds zu begänsti- gen, die erledigten geistlichen Stellen nun später wleder besetzt werden. Mehrere derselben müssen wegen noth- wendiger Herstellung der Pfarr= Gebäude, welche oft von dem Buaupflichtigen Jahre lang verzhgert wird, unbesetzt bleiben. Dle Wlederbesetzung der melsten aber, vor#üglich solcher, welche ohne bedeutende Vernachläßigung der religlbsen Zwecke von benachbarten Pfarrern versehen werden lönnen, bindert der 16glich brückendere Man- gel an Vikarien. Wuͤrden die gegenwaͤrtig erledigten 64 geistliche Stellen sogleich ersetzt, so blieben zur Verfuͤgung ungefoͤhr 16 evangelische Wikars übrig, welche zur Verschung der beständigen Pfarr-Vikarlate und zur Unter- stützung von 55 Kirchen-Dlenern, welche das Jo. Lebensjahr zuräckgelegt haben, und sich zum Theil auf höchst beschwerlichen Stel- len besinden, so wie zur Auehälfe mehre- ter jüngeren Gelstlichen, welche sich durch allzugroße Anstrengung im Dienste lang- wierige Krankheiten zugezegen haben, kaum zum achten Theile zurelchen. Selbst die nachrückenden grbßeren Pro“ motlonen beben dlesen Mangel nicht sobald, denn das Wohl der Klrche gebietet die Er- richtung boch mehrerer beständiger Pfarr- Vikarlate in zahlrelchen, von den Mutter- kirchen allzuweit entfernten Fllial-Gemein- den, und eine verhältushmäßige Anzahl von Blkarien, um diesen es möglich zu machen, sich vor der Berufung auf ein Kirchenamt, die so nihlge Uebung und Erfahrung, vorzäglich in der Seelforge, iu verschaffen. „ Srtuttgart den 14. September 18a##r. Wächter.