Nro. 76. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Freitag den 12. Oktober 1821. I. Unmittelbare Ksnigliche Dekrete:. Keine. II.. Verfügungen der:' Departememtsr- Des Justize-Depart'eements. Die in dem Monat August 1821 von den Gerichtshofem des- Kbnigreichs ausgesprochenen Erkenntnisser berreffend. In dem verflesenen Monat August sind ve#m fämtlichen Gerschtshöfen des Ki- nigrelchs nachstebende Erkenninlise ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt wird, daß nur selche Urtbeile der Criminal-Gerlchts= Seellen in das Staats= und Reglerungs-Blatt aufgenommen werden, wedurch eine länpere, als dreimonatliche Freihelts-Strefe erkennt, oder die Dlenst. Entfernung eines Staats= oder Commun= Dleners verfügt wird. A) Obertribunal. 7. Criminal-Senat. Den 4. Auaust wurde:- des Kdnigl. Gerlchtshofs datfelbst, unter- 11. in der Rekursfsackh der Elisahethe Rast, dem 21. Mai l. J. gesällte (in das von Ulm, das von dem Criminal-Senate: Staats= und Reglerungs-Blatt Nro. 46.-