731 der Untersuchungs-Kosten zu secheme- natlicher Zuchthausstrafe in Ladwolgs= burg mit Willkomm und Abschied und nachheriger Rekluston von drei Monaten verurtheilt; auch zugleich verfügt, daß belde nach erstandener Strafe unter strenge pollzelliche Aufsicht gestellt werden sollen. in einer viermenallichen Zuchehaus- strafe in Markeröningen verurtheilt. An demselben Tage wurde: 4. in der vor dem Oberamtsgerichte Gera- bronn verhandelten Untersuchungssache gegen Georg Adam Rltter, von Eng- lertehausen, und dessen Schwester Era Margaretha: a)) gegen Erstern über die ihm unterm 16. Nov. v. J. wegen Versuchs eines Den 9. August wurde: 5. in der vor dem Oberamtsgerichte Oeh- zweiten qualifielrten Diebstahls zuer- kannte und unterm #36. Juni d. J. von der Rekurs = Behbrde bestätlgte drel- und elnhalbmonatliche Festungsstrafe, wegen mehrerer während der Verhand- lungen des Rekurses in Genossenschaft verübter Marktdiebstähle, neben Be- lohlung seiner Arrest-, Azungs= und 3 der Untersuchungs-Kosten, eln Zusotz von viermonatlicher Juchthous- strafe in Gotteszell mie derbem Willkomm und Abschied, und nachberiger zweimonatlicher Ein- sperrung in das Zwangs-Arbeltshaus in Ellwangen, ausgesprochen, verselbe da- tegen räcksichtlich der Anschuldigung el- nes weitern in. gleicher Zelt verübten Dlebstahls oon der Instanz entbunden; b) Eva Margaretha Ritter aber wegen olerten, kleinen Dlebstahls, neben Be- lahlung ihrer Arrest-, Azungs= und 7 ringen verhandelten Untersuchungssache gegen Jehann Georg Peter Friederich, von Englertshausen, Oberamts Gera- bronn, wegen klesnen, ersetzten, aber qua- liszzirten Diebstahls, in Räcksicht auf seine früber erstandene Correktionen, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung der Arrest-, Azungs= und Untersuchungs- Kesten eine fünfmonatliche Festungs- Acrbeitsstrafe ausgesprochen. An demselben Tage wurde: 6. gegen die bel dem Oberamtsgerschte Oeb- ringen in Untersuchung gekommene Chri- stine Lonise Hanselmonn, von Sin- dringen, Oberamts Oehringen, wegen sechster Scortation, außer der ihr schon unter- dem 31. Mai 1816 wegen glel- chen Vergehens zuerkannten, noch nicht erstandenen dreimonatlichen Arbeilt la herrschaftlichen Geschaͤften, neben Zu- scheldung der Untersuchungs-Kosten, eine