759 Mißhardlung verübter Wlderse#llchkeie getzen den Woldschäten Christoph Fee- ser, von Albershausen, jeder, neben Berfällung in einen angemessenen Thell der Untersuchungs-Kosten, zu olerme- natlicher Festungs= Arbeitsstrafe; 11. Magdalene Sommer, von Hayingen, welche bei dem Oberamtsgerichte Mün- sungen in Untersuchung kam, wegen Ehe- bruchs, wlederholten Unzuchts-Vergehens, mässigen Herumziehens und falscher An- gaben vor Gerlcht, neben Verfällung in einen angemessenen Thell der Untersu- chungs-Kosten, zu olerzehnwbchiger Zuchthausstrafe in Markarbalntzen; 123. auf die von dem Oberamtögerichte Blaubeuren geführte Untersuchung, An- dreas Sibhr und dessen Stleftochter Christine Seyfang, von Gerhausen, wegen verübten Incests, bezlehungsweise zu anderthalbjähriger Festungs= und Zuchthaus-Arbeitestrafe; zugleich wurde jedem dleser beiden Inquistteo die Hälfte der Umersuchungs-Kosten zugeschieden. An demselben Tage ist: 13. gegen den bei dem Oberamtsgerlchte Ravensburg in Untersuchung gekommenen Johannes Wleser, von Weller, wegen zwei klelner Diebstähle, von denen der eine ausge ##eschnet ist, sodann wegen Un- boimaͤßlgkeit gegen ebrigkestliche Befehle und Uncheberschaft bel einer Rauferai mit seinem Stlefsohn, endlich wegen afo- ulschen Lebenswandels, neben Zuscheidung sämtlicher Kosten, e#ine ein= und ein- balbmonatliche Festungsstrafe und nachherige zweimonatliche Einfsper- rung in dem Zwangs= Arbeitshause zu Ulm erkannt werden. Am 35. August wurden verur- tbeilet: 14. auf die bel dem Oberamtsgerichte Ulm geführte Umersuchung, Sibille Eszlin, von Ulm, wegen driner Diebstahls= Beihülfe und Thellnahme, ferner wegen Landstreicherei in Genossenschaft mit be- rüchtigten Jaunern, zum zweitenmal wlederholter Umerschlagung und in gleichem Maße wiederholten Unguchts- VBergehens, endlich wegen Angabe eines falschen Ramens vor Gericht, neben dem Kosten= und Schadens-Ersotz zu ein= und einhalbjähriger Zucht- bausstrafe zu Ludwigsburg mur Will= komm und Abschled, und nachheriger Ein- sperrung in dem Zwangs-Arbeitshaue zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- lgstens aber auf dle Dauer von einem Jabre; 16. auf den Grund der von dem Oberamt Gelßlingen geführten Untersuchung Jehan- nes Hommel, von Ueberklagen, wegen