bensolge unter ihnen nur durch das Dienst- alter in der betreffenden Dienststufe be- stimmt wird.“ Aus der alphabeiischen Rei- henfolge in Auf zaͤhlung der zu Einer Stufe gehdrigen Aemter kann in keinerlel Hinsicht irgend eln Vorzug fuͤr das zuerst genannte Amt, oder eine Zuruͤcksezung der nach sol- chem Ausgefuͤhrten abgeleitet werden. (. Die zehen Nansstufen sind folgende: Erste Stufe- « -«ist·k. Departemenis- WMin Generale der Infanterie u. der Kavallerie. Kanzler der Kniglichen Orden. Oberst= Hofmeister und Ooerst= Kummerherr des Königs. Staats= Minister. Derjenige Miulster" welcher daß Präsl- dium des- Geheimen-Rochs bekleidet, geht s##mtlichen andern, in dieser Siufe stehenden #enern unbedingt vor. 2% Zweite Stufe. Gehelme Räbhe. General- Lleutenanis. Die in der ersten Stufe nicht genannten Obe rste n Hofbeamten des Koͤnigo. Staats= Sekretör. Bie hieher das Prädikat: „Ercellenz“. 750 Dritte Stufe. General-Majors. Katbelischer Landes-Blschef. P.sidenien der aLaden-Colleglen. Staats-Raͤthe. W.lerte Stufe. Diecktoren bel den Landes-Colleglen. General-Superimendenten (Hrälcten). Kammerherro. Kubellscher Domdechant. Kathollscher General-Vikar. Obersten. His hleher Personal-Adel und Hof-F#hizrl. Ja Ansehung des Personals-Adels undder Hof-Fähigkeit der Ruter des Ordens ke Krone und des Milltär-Verdlensts, s### de#s Milltärs, blelbt es bel den seltherzu dlesfallsigen Bestimmungen und Verel naungen. Fänfte Stufe, Kanʒlei-Direktor des Gehelmen Rah. Die bel den Ministerlen ols veorkrahentt Rätbe angestellten Geheimen Legations-Rae. Ober-Regierungs-Räthe. Ober, Flnanz-Räthe. Oberst-Lleutenants. Räthe des Ober-Telbunals.