nnen Departements und Stellen in Amis- geschäften, in gleicher Dienst-Kategorie, zu- glelch zu erschelnen oder zusammen zu wir- ken haben, so richtet sich die Ordnung der- selben elnzig nach der gesetzlich bestehenden Reihenfolge der Depeartements und Stel- len selbst, ohne Rücksicht auf den persönli- chen Rang und das Dienstalter der Indi- olduen, welche die Dienfststelle bekleiden oder vertreten, Dagegen bestimmt bei sol- chen Ceremonlken, wo Khnigl. Diener nicht Corpswelse nach eben jener Relhenfolge der Departement# und Stellen zu erschel- nen haben, der persbnliche Rang und das Diensialter den Bortritt der Einjelnen. F. 3. Ueber die Ehrenvorzüge bei Unserem Hofe, so wle über alles, was die Verbält-Z nisse des hohen und niedern Hof-Personals in dieser Hinsicht anbelangt, behalten Wir Uns vor, das Erforderliche an Unsern Ober-Hefrath ergehen zu lassen. F. 9. In Ansehung derjenigen bestehenden Amtsstellen, welche in gegenwärtiger Reng- 753 Ordnung ulcht namentlich aufgeführt sind, ingleichen aller, von nicht mehr bestehenden Aemtern herrührenden und hier ulcht ause drücklich bestätlgten Ehrenrechte, wollen Wir die Bethelllgten, welche über dle ihnen nach der neuen Rangordnung und im Ver- bälinlß zu den darin genannten Dienern gebührenden Ehrenvorzüge Gewißheit zu erlangen wünschen möchten, mit ihren dles- fallstgen Anfragen an die betreffenden De- partements-Chefs verwlesen haben, von welchen Uns Vortrag daräber zu erstatten und Unsere hchste Entschließung zu er- warten ist. Gegeben Seuttgart den 18. Okteber 1341. Wilheim. Der provisorische Chef des Deparkements des Innern Schmidlin. Auf Befeßl des Köulgs: Der Staats-Sekretär: Vellnagel.