urthellung der Anten in die Prozeß-Ko- sten der zweiten Instanz bestaͤtigt. 8. In der untergaͤnglichen Appellationssa- che von dem Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen dem Handelsmann Moses Be- nedikt daselbst, Vorbekl., Nachkl., An- ten, und dem Ober Finanz-Kemmer-Se- *6 kretär Vlscher, nunmehr dessen Besüs- Nachfolger, Kaufmann Bllfinger eben- daselbst, Verkl., Nachbekl., Aben, Bou- streinigkelt beireffend, wurde durch Be- schluß vom 2:1. und Uns. 36. Sept, di Appellation wegen Mangels einer g# gründeten Beschwerde unter Verurtbel, lung des Anten in dlie Kosten diese Instanz von Amts wegen verworfen. II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 1.) Criminal-Senst. Am 6. September wurde: 1. Gtorg Vogt, Schuster von Nehren, Oberamts Tuͤbingen, wegen Verfälschung einer Iffentlichen Urkunde und damit verübten Betrugs, neben der Verbind- ttung des verursachten Schadens und saͤmtlicher Untersuchungs- Kosten, zu fünfmonatlicher ZSwangs= Acbeitsstrofe verurthellt. Am y. September ist: lichkelt zu Ersta 4. Catharine, Cbhristlan Ralls Ebefran, 13 Oberamis Urach, wegen von Ehningen, Fälschung mebrerer vdamit versachter Verbldlichkeit zu suchungs-Kosten %„ Zuchibausstra Am ro. Septem 3. Franz Xaoer Ri Erstattung der Unter- zu achtmonailicher fe verurtheilt worden. ber wurde: edinjer, Prioat-Urkunden und Beteögerelen, neben der suspendirter Obmann des Bürger-Ausschusses zu Rem- dingen, Oberamts Tuttlingen, thells # gen Unterschlagung, theils wegen Ver- umreuung, neben der Verbindlichkei zum Ersatz des gestifteten Schadens, und zu Erstattung sämtlicher Untersuchunzt Kosten, selner Obmaennsstelle entserzt, fü unfählg zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes erklärt, und zu fünfmonatll- cher Festungs-Arbeltsstrafe verurtiheilt. Am i4. September wurde: 4. auf die zu Neuenbürs sta tgebabte Um tersuchung: a) Matthaͤus Muͤller, von Obernlebel- spach, wegen fortgesetzter, jum Theil tbtlicher Widersetzlichelt gegen dic in Ausübung ihres Amis begifenen ebrig keltlichen Dlener, sedann wegen meht- facher zum Tbeil grober Injurien geßen