gehalten wird, und solche in einigen Kreisen von den Finanz--Kammern, in ondern von den Kameralbeamten angesetzt werden; so wird hlemit derordnet, daß, um der gleich- #trmigen Behandlung und Vereinfachung der Geschäfee wlllen, derglelchen Zehent- Surrogatgelder durch die betreffenden Ka- meralämter auf den Grund gemeinderéthll- cher Urkunden über die Ertrags-Fäbigkei#t selcher Plätze, die überbaut werden wollen, bestimmt und ihr Betrag zugleich mit den 807 übrigen Gebühren, welche nach Lagerbüchern eder einer rechtebeständigen Observanz auf neue Gebzude zu legen, äbrigens sovleich mit einfachem Capltal abzulksen sind, den OberEmtern in Gemäßheit der allgemelnon Verordnung vom 1. Nov. 130 (Staats= und Reglerungs= Blatt S. 535 u. f. w.) zu Besorgung des weitern angezeigt werden sollen. Stuttgart den 29. Oltober 1841. Weckherlin. 5) Verleihung der silbernen Verdienst= Medaille an den Werkmeister Albrecht in Marbach. Selne Khulgliche Majesta## haben unterm 1. Nerember dem Werkmelster Albrecht in Marbach, wegen selner bei dem Schleusenbau in Hellbronn gelelsteten elfrigen und nützlichen Dlenste, die silberne Verdienst-Medaille zu erthellen geruht. Stuttgart den 5. November 1837. Weckberlin. Dienst -Erledigung. . Durch das am 1. d. M. erfolgte Able- ben des katholischen Pfarrers Harder ist die Pfarrei Langenargen, Ober= um De- kanatamts Tettnang, in Erledlgung gekom- men. Die näbern Verbältnisse dieser Parrei werden nachgetragen, werden, wo- v#auf sich die besondern Bewerber melden konnen.