fonde gebhbrigen Gelder werden an den Verwalter desselben nach Stttgort einge- sandt. Eben der Verwalter des Interkalaorfonds ist nach den bestehenden allgemelnen Vor- schrifren und brsonders erthellten Welsun- gen verpftichtet. Die Aufsicht und Leltung führt der katholische Kirchenrath, mit gänz- lichem Ausschluß der Finanz-Verwaltang. Die Rechnung wird alle Jahre geprüft und ordnungemäßla justisisirt, sofort samt den Belegen spwohl der böchsten Staats- stelle als dem General= Vikarlat zur Eln- sicht mitgetheile. V. Ergebnisse der bisherigen Verwal- tung, Einkünfte und Feistangen, auch neuester Zustand des Fonds. Die erste Rechnung steng mie dem 21. Febeuar 1809 an, worin dlie seit dem Jahr 238606 eingegangenen Interkalargelder bereinnahmt wurden. Ohne elnen Grund- stock, ohne eine Stlftung, sammelte man blos die neuen Einnahmen, und lSichtete das Augenmerk vorerst auf die Anlegung eines Kapitalfonds. # Aus der Bellage sind dle Ergebusse der bieherigen Berwaltung, der Einküofte und Leinungen, und der neueste Zustand des 621 Fonds ersschtlich, wozu man Folgendes zu bemerken hat: 1.) Die Verwendung der Einkürfte des Foends zu seinen fundatlonemäßigen Zwecken richtet sich lediglich nach den eintretenden Bedürfnissen, und ist weder durch die Gibße des Zins-Ertrags aus den zu Kapital angelegten Geldern, noch durch den Mehr= oder Minder= Betrag der übrigen ordentlichen und außerordentlichen Einkänfte bedingt. Hierbel wird auf die Erbaltung und Vermehrung des Fonds möglichster Be- dacht genommen, damlt der Hauptzweck der notbwendigen Gehalts-Ergänzungen für die zu gering gestellten Pfarrer alcht gestsrt wird, und dlesem Haupt- Jjwecke müssen auch die anderen Anwel- sungen nachstehen. 2. Da nach dem Abkurungs-Sostem dle den Landkapitels-Kammerern auf 5pCt. besilmmte Verwaltungs und Rechnungs- Gebühr von dem nach Abzug der Aus- gaben übfig blelbenden Pfrend Ertreß berechnet, sofort auf diesen Grund die wirkliche Abkurung vorgenommen, und von der dem Interkalar-Fonds zufallen- den Rate das Betreffniß der Verwese- rel Kesten abgezogen, der Rest aber an dle Jaterkalarfonds= Verwaltung einge-