829 B.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. a) Die Aufbewahrung der Dieust= Cautions-Urkunden betreffend. De die vermbge der Verordnung vom gen Beamten obllegt, also beziehungswesse : :. Februar 1818. F. 5. (Staats= und bei der Ober-Rechnunge -Kammer, dem Reglerungs-Blatt Nro. 11.) bleber bei Steuer-Collegium, dem Bergrath und den der Staats-Hauptkasse nledergelegten Dlenst= Krels-Flnenz-Kammern aufbewahrt werden Cautlons-Urkunden künftig bel denjenigen sellen; se wird dleses zufolge allerhöchsten Behbrden, welchen nach dem Edlkt vom Befehle hiedurch den Beh#rden zur Nach- 15. December 1618. Fy. 5. (Staats= und achtung bekannt gemacht. Regserungs-Blott Nro. )2.) die Erledl- Stuttgart den 19. November 1821. gung der Rechnungen der caurionepflchil- Weckberlin. b) Die Gesuche um Erlaubniß zu Culkur-Vcrändcrungen bei Gärten, Lindern, Aeckern und Wiesen betreffend. De Se. Khnigliche Majestät ver: meralämter erledigt werden, welche darüber möge büchster Entschließung vom ½#. d. M. besondere von dem Cameralamts-Buchhal- gnädigst genehmigt haben, daß zu Erleich= ter milt unterzeichnete Protokolle zu führen, terung der Unterthanen und Vereinfachung und solche nebst den gemeinderätbllchen des Geschäftsganges, dle blsber bei den Zeuggissen jährlich den Krels Flnanz Kam- Finanz-Kammern anzubringen gewesenen mern vorzulegen paben, so daß demnach Gesuche um Erloubniß zu Cultur Verän= von dlesen nur in Anstandefällen über Cul- derungen bei Gärten, Lendern, Aeckern und tur-Veränderungs Gesuche zu erkennen ist; Wlesen, känfeig, se fern kein pelizelliches so wird solches zur Rachricht und Nach- oder prioatrechtliches Hinderniß dabel ob= achtung blemit allgemein bekannt temacht. waltet, und die Entschädigung des Zebent- Siuttgart den 21. November 1821. herrn keinen Anstand findet, durch die Ca- Weckberlin.